Freistellungsauftrag 1000 €: Wo am besten einreichen, bei Zinserträgen über 1000 € oder über 5000 €?

Antwort

Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (wie Zinsen) beträgt pro Person maximal 1.000 € pro Jahr (bei Ehepaaren 2.000 €). Damit kannst du Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei stellen. Sobald deine Zinserträge über 1.000 € liegen, wird auf den übersteigenden Betrag die Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) fällig. **Wo solltest du den Freistellungsauftrag am besten einreichen?** - **Wenn du Zinserträge bei mehreren Banken hast:** Teile den Freistellungsauftrag so auf, dass er zu deinen erwarteten Erträgen passt. Du kannst z. B. bei Bank A 700 € und bei Bank B 300 € eintragen, solange die Summe 1.000 € nicht übersteigt. - **Wenn du bei einer Bank mehr als 1.000 € Zinserträge hast:** Setze den gesamten Freistellungsauftrag (1.000 €) bei dieser Bank ein. Alles, was darüber hinausgeht, wird automatisch versteuert. - **Wenn du bei einer Bank weniger als 1.000 € Zinserträge hast:** Setze den Freistellungsauftrag nur in Höhe der erwarteten Erträge ein und verteile den Rest ggf. auf andere Banken. **Beispiel:** - Zinserträge bei Bank A: 1.200 € - Freistellungsauftrag bei Bank A: 1.000 € - Die ersten 1.000 € sind steuerfrei, auf die restlichen 200 € wird Abgeltungsteuer einbehalten. **Fazit:** Der Freistellungsauftrag sollte immer dort eingesetzt werden, wo du tatsächlich Zinserträge erzielst – idealerweise so, dass du möglichst wenig Steuern zahlst. Bei Zinserträgen über 1.000 € kannst du den vollen Betrag bei einer Bank einreichen, der Rest wird automatisch versteuert. Bei mehreren Banken solltest du den Auftrag aufteilen. Weitere Infos findest du z. B. bei der [Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/steuern/freistellungsauftrag-1722462).

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