Was ist die Vorabpauschale bei Aktienfonds?

Antwort

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für Investmentfonds wie Aktienfonds gilt. Sie betrifft die Besteuerung von sogenannten „ausschüttungsgleichen Erträgen“ bei thesaurierenden Fonds, also Fonds, die ihre Gewinne nicht direkt an die Anleger ausschütten, sondern im Fondsvermögen belassen. **Hintergrund:** Früher konnten Anleger die Besteuerung von Erträgen aus thesaurierenden Fonds aufschieben, bis sie ihre Fondsanteile verkauften. Um eine Gleichbehandlung mit ausschüttenden Fonds zu erreichen, wurde die Vorabpauschale eingeführt. **Was ist die Vorabpauschale?** Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der jährlich berechnet und besteuert wird, auch wenn der Fonds keine tatsächlichen Ausschüttungen vorgenommen hat. Sie stellt eine Mindestbesteuerung sicher. **Berechnung:** Die Vorabpauschale wird wie folgt berechnet: - Sie entspricht dem Wertzuwachs des Fondsanteils im Kalenderjahr, maximal jedoch einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz (Basiszins, abzüglich einer Teilfreistellung bei Aktienfonds). - Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und orientiert sich am langfristigen Zinsniveau (z. B. 2024: 2,55 %). - Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 %, d. h. nur 70 % der Vorabpauschale sind steuerpflichtig. **Besteuerung:** Die Vorabpauschale wird automatisch von der depotführenden Bank berechnet und die fällige Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgeführt. **Wichtig:** - Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Fonds im betreffenden Jahr keine oder nur geringe Ausschüttungen vorgenommen hat. - Sie kann nicht höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im Jahr. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen: Investmentsteuerreform](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Investmentsteuerreformgesetz/2017-01-18-FAQ-Investmentsteuerreformgesetz.html) - [Deutsche Bundesbank: Basiszins](https://www.bundesbank.de/de/statistiken/weitere-statistische-berichte/basiszins-nach-34b-abs-2-invstg-607820) **Zusammengefasst:** Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch bei nicht ausgeschütteten Erträgen aus Aktienfonds jährlich eine Mindestbesteuerung erfolgt.

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