Die Vorabpauschale bei ETFs ist keine feste, pauschale Summe, sondern wird jährlich individuell für jeden Fonds und Anleger berechnet. Sie ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden (n... [mehr]
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für Investmentfonds wie Aktienfonds gilt. Sie betrifft die Besteuerung von sogenannten „ausschüttungsgleichen Erträgen“ bei thesaurierenden Fonds, also Fonds, die ihre Gewinne nicht direkt an die Anleger ausschütten, sondern im Fondsvermögen belassen. **Hintergrund:** Früher konnten Anleger die Besteuerung von Erträgen aus thesaurierenden Fonds aufschieben, bis sie ihre Fondsanteile verkauften. Um eine Gleichbehandlung mit ausschüttenden Fonds zu erreichen, wurde die Vorabpauschale eingeführt. **Was ist die Vorabpauschale?** Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der jährlich berechnet und besteuert wird, auch wenn der Fonds keine tatsächlichen Ausschüttungen vorgenommen hat. Sie stellt eine Mindestbesteuerung sicher. **Berechnung:** Die Vorabpauschale wird wie folgt berechnet: - Sie entspricht dem Wertzuwachs des Fondsanteils im Kalenderjahr, maximal jedoch einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz (Basiszins, abzüglich einer Teilfreistellung bei Aktienfonds). - Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und orientiert sich am langfristigen Zinsniveau (z. B. 2024: 2,55 %). - Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 %, d. h. nur 70 % der Vorabpauschale sind steuerpflichtig. **Besteuerung:** Die Vorabpauschale wird automatisch von der depotführenden Bank berechnet und die fällige Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgeführt. **Wichtig:** - Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Fonds im betreffenden Jahr keine oder nur geringe Ausschüttungen vorgenommen hat. - Sie kann nicht höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im Jahr. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen: Investmentsteuerreform](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Investmentsteuerreformgesetz/2017-01-18-FAQ-Investmentsteuerreformgesetz.html) - [Deutsche Bundesbank: Basiszins](https://www.bundesbank.de/de/statistiken/weitere-statistische-berichte/basiszins-nach-34b-abs-2-invstg-607820) **Zusammengefasst:** Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch bei nicht ausgeschütteten Erträgen aus Aktienfonds jährlich eine Mindestbesteuerung erfolgt.
Die Vorabpauschale bei ETFs ist keine feste, pauschale Summe, sondern wird jährlich individuell für jeden Fonds und Anleger berechnet. Sie ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden (n... [mehr]
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für bestimmte Investmentfonds wie ETFs (Exchange Traded Funds) gilt. Sie betrifft insbesondere thesaurierende Fonds,... [mehr]
In Deutschland sind Börsengewinne grundsätzlich nicht steuerbefreit. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese be... [mehr]
Der Unterschied zwischen Brutto und steuerpflichtigem Brutto liegt darin, welche Bestandteile des Einkommens tatsächlich der Steuer unterliegen: **Brutto** (oft auch Bruttogehalt oder Bruttolohn... [mehr]
Den Freistellungsauftrag solltest du bei der Bank stellen, bei der du die höchsten Zinserträge erwartest. Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass auf Zinserträge bis zur Hö... [mehr]
Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (wie Zinsen) beträgt pro Person maximal 1.000 € pro Jahr (bei Ehepaaren 2.000 €). Damit kannst du Kapitalerträge bis zu dieser... [mehr]
Ob beim Tod einer versicherten Person Steuern auf die Auszahlung einer Lebensversicherung zur Deckung eines Immobilienkredits anfallen, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab: **1. Erbsch... [mehr]