Fallen bei Auszahlung einer Lebensversicherung zur Immobilienkredit-Deckung im Todesfall Steuern an?

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Ob beim Tod einer versicherten Person Steuern auf die Auszahlung einer Lebensversicherung zur Deckung eines Immobilienkredits anfallen, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab: **1. Erbschaftsteuer:** Die Auszahlungssumme einer Lebensversicherung fällt grundsätzlich in den Nachlass und kann der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn die Auszahlung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer erfolgt. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind (z.B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). **2. Einkommensteuer:** Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung im Todesfall ist in der Regel einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 10 EStG). Das gilt auch, wenn die Versicherung zur Absicherung eines Immobilienkredits abgeschlossen wurde. **3. Besonderheiten bei Bezugsberechtigung:** Wenn der Kreditgeber (z.B. die Bank) als Bezugsberechtigter eingesetzt ist, erhält dieser im Todesfall die Versicherungssumme direkt zur Tilgung des Kredits. Für den Erben fällt dann auf diesen Betrag keine Erbschaftsteuer an, da das Geld nicht in den Nachlass fällt. Ist der Erbe bezugsberechtigt, wird die Versicherungssumme Teil des Nachlasses und kann erbschaftsteuerpflichtig sein. **Fazit:** - Einkommensteuer fällt auf die Auszahlung im Todesfall nicht an. - Erbschaftsteuer kann anfallen, abhängig von der Bezugsberechtigung und den Freibeträgen. - Wird die Versicherungssumme direkt an die Bank gezahlt, fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer auf diesen Betrag an. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Finanztip](https://www.finanztip.de/lebensversicherung/steuer/).

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