In Deutschland sind Börsengewinne grundsätzlich nicht steuerbefreit. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese be... [mehr]
Ob beim Tod einer versicherten Person Steuern auf die Auszahlung einer Lebensversicherung zur Deckung eines Immobilienkredits anfallen, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab: **1. Erbschaftsteuer:** Die Auszahlungssumme einer Lebensversicherung fällt grundsätzlich in den Nachlass und kann der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn die Auszahlung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer erfolgt. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind (z.B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). **2. Einkommensteuer:** Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung im Todesfall ist in der Regel einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 10 EStG). Das gilt auch, wenn die Versicherung zur Absicherung eines Immobilienkredits abgeschlossen wurde. **3. Besonderheiten bei Bezugsberechtigung:** Wenn der Kreditgeber (z.B. die Bank) als Bezugsberechtigter eingesetzt ist, erhält dieser im Todesfall die Versicherungssumme direkt zur Tilgung des Kredits. Für den Erben fällt dann auf diesen Betrag keine Erbschaftsteuer an, da das Geld nicht in den Nachlass fällt. Ist der Erbe bezugsberechtigt, wird die Versicherungssumme Teil des Nachlasses und kann erbschaftsteuerpflichtig sein. **Fazit:** - Einkommensteuer fällt auf die Auszahlung im Todesfall nicht an. - Erbschaftsteuer kann anfallen, abhängig von der Bezugsberechtigung und den Freibeträgen. - Wird die Versicherungssumme direkt an die Bank gezahlt, fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer auf diesen Betrag an. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Finanztip](https://www.finanztip.de/lebensversicherung/steuer/).
In Deutschland sind Börsengewinne grundsätzlich nicht steuerbefreit. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese be... [mehr]
Die Vorabpauschale bei ETFs ist keine feste, pauschale Summe, sondern wird jährlich individuell für jeden Fonds und Anleger berechnet. Sie ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden (n... [mehr]
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für bestimmte Investmentfonds wie ETFs (Exchange Traded Funds) gilt. Sie betrifft insbesondere thesaurierende Fonds,... [mehr]
Der Unterschied zwischen Brutto und steuerpflichtigem Brutto liegt darin, welche Bestandteile des Einkommens tatsächlich der Steuer unterliegen: **Brutto** (oft auch Bruttogehalt oder Bruttolohn... [mehr]
Den Freistellungsauftrag solltest du bei der Bank stellen, bei der du die höchsten Zinserträge erwartest. Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass auf Zinserträge bis zur Hö... [mehr]
Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (wie Zinsen) beträgt pro Person maximal 1.000 € pro Jahr (bei Ehepaaren 2.000 €). Damit kannst du Kapitalerträge bis zu dieser... [mehr]
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für Investmentfonds wie Aktienfonds gilt. Sie betrifft die Besteuerung von sogenannten „ausschüttungsglei... [mehr]