Wann ist die Festsetzung einer Arbeitnehmersparzulage sinnvoll?

Antwort

Die Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage ist dann sinnvoll, wenn du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber erhältst und dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung, die auf bestimmte Sparformen (z. B. Bausparverträge, Fondsparpläne) gewährt wird. Sinnvoll ist die Beantragung insbesondere dann, wenn: 1. **Du VL erhältst:** Dein Arbeitgeber zahlt dir vermögenswirksame Leistungen, die du in einen förderfähigen Vertrag einzahlst. 2. **Einkommensgrenzen eingehalten werden:** Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter den gesetzlichen Grenzen (Stand 2024: 17.900 € für Ledige bzw. 35.800 € für Verheiratete bei Bausparen; 20.000 € bzw. 40.000 € bei Fondsparplänen). 3. **Du einen förderfähigen Vertrag hast:** Zum Beispiel einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder eine betriebliche Altersvorsorge, die für die Arbeitnehmer-Sparzulage zugelassen sind. 4. **Du die Förderung mitnehmen möchtest:** Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein „geschenktes“ Geld vom Staat, das deine Sparleistung erhöht. **Fazit:** Die Festsetzung ist immer dann sinnvoll, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und so von der staatlichen Förderung profitieren kannst. Andernfalls verfällt der Anspruch. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Arbeitnehmer_Sparzulage/Arbeitnehmer-Sparzulage.html).

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