Ja, Angaben des Unterauftragnehmers sind im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten von Auftragsverarbeitern erforderlich. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Au... [mehr]
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein Dokument, das gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern geführt werden muss. Es enthält detaillierte Informationen über alle Datenverarbeitungsvorgänge, die unter ihrer Verantwortung durchgeführt werden. Zu den erforderlichen Angaben im Verzeichnis gehören unter anderem: 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsamen Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten. 2. Zwecke der Verarbeitung. 3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten. 4. Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden. 5. Gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. 6. Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien. 7. Eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 der DSGVO. Dieses Verzeichnis dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitungsprozesse und hilft bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Ja, Angaben des Unterauftragnehmers sind im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten von Auftragsverarbeitern erforderlich. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Au... [mehr]
Die Datenverarbeitung im Auftrag (auch Auftragsverarbeitung genannt) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt vor, wenn ein Verantwortlicher (z.B. ein Unternehmen) einen Auftrags... [mehr]