Wenn Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten, sollten sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben.
Die geplante Speicherdauer für personenbezogene Daten hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Gesetzen festgelegt sind. Hier sind einige der wichtigsten Kriterien: 1. **Zweckbindung**: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist. Sobald der Zweck erfüllt ist, sollten die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. 2. **Gesetzliche Aufbewahrungsfristen**: Es gibt gesetzliche Vorgaben, die vorschreiben, wie lange bestimmte Daten aufbewahrt werden müssen. Zum Beispiel müssen steuerliche Unterlagen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden. 3. **Einwilligung des Betroffenen**: Wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung des Betroffenen basiert, können die Daten so lange gespeichert werden, wie die Einwilligung gültig ist. Der Betroffene hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. 4. **Vertragliche Verpflichtungen**: Daten, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erhoben wurden, können so lange gespeichert werden, wie es zur Erfüllung des Vertrags und zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. 5. **Berechtigte Interessen**: In einigen Fällen können Daten auch auf Grundlage berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten gespeichert werden, solange diese Interessen nicht die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. 6. **Archivierungszwecke im öffentlichen Interesse, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und statistische Zwecke**: Unter bestimmten Bedingungen dürfen Daten auch länger gespeichert werden, wenn sie für diese speziellen Zwecke benötigt werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen und Organisationen klare Richtlinien und Verfahren zur Datenaufbewahrung und -löschung haben, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Wenn Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten, sollten sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben.
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu u... [mehr]
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Profiling im Datenschutz bezieht sich auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um bestimmte Aspekte einer Person zu bewerten oder vorherzusagen. Dazu gehören beispielsweise di... [mehr]
Bei der Auswahl von Messengerdiensten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten solltest du auf folgende Kriterien achten: 1. **Ende-zu-Ende-Verschlüsselung**: Der Dienst sollte eine starke E... [mehr]
Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Daten: 1. **Rassische und ethnische Herkunft** 2. **Polit... [mehr]
Bei der Auswahl von Messengerdiensten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: 1. **Ende-zu-Ende-Verschlüsselung**: Der Dienst sollte e... [mehr]
Personenbezogene müssen gelöscht werden, wenn für Zwecke, für die erhoben oder aufige Weise verarbeitet wurden nicht mehr notwendig sind. Dies ist in der Datenschutzundverordnung (... [mehr]
Ein Beispiel für ein personenbezogenes Datum für eine identifizierbare Person ist die E-Mail-Adresse.
In der Regel müssen alle personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt werden. Personenbezogene Daten sind alle Informati... [mehr]