Personenbezogene Daten der höchsten Schutzklasse sind besonders sensible Daten, deren Missbrauch für die betroffenen Personen erhebliche Risiken wie Diskriminierung, Identitätsdiebstahl... [mehr]
Nein, die Angabe "Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Gegenstand des Basisdienstleistungsvertrages" reicht in der Regel nicht aus, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmern) zu genügen. **Begründung:** Nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO muss der Verantwortliche dem Einsatz von Unterauftragsverarbeitern ausdrücklich zustimmen. Die Genehmigung muss sich dabei auf konkrete Unternehmen und deren konkrete Tätigkeiten beziehen. Die bloße Bezugnahme auf den "Gegenstand des Basisdienstleistungsvertrages" ist zu unbestimmt, da sie nicht erkennen lässt, welche Daten, welche Kategorien von Daten und welche Verarbeitungsvorgänge konkret betroffen sind. **Erforderlich sind insbesondere:** - Die eindeutige Benennung des Unterauftragsverarbeiters (Name, Anschrift, ggf. Kontaktdaten). - Die Beschreibung der konkreten Verarbeitungstätigkeiten, die der Unterauftragsverarbeiter übernimmt. - Die Angabe, welche Arten personenbezogener Daten und welche Kategorien betroffener Personen betroffen sind. **Fazit:** Eine pauschale Formulierung wie "gem. Gegenstand des Basisdienstleistungsvertrages" genügt nicht den Transparenz- und Informationspflichten der DSGVO. Es ist eine spezifische und nachvollziehbare Beschreibung erforderlich. **Weitere Informationen:** - [Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter](https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/) - [BfDI: Hinweise zu Auftragsverarbeitung](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Verarbeitung-und-Weitergabe/Auftragsverarbeitung/auftragsverarbeitung-node.html)
Personenbezogene Daten der höchsten Schutzklasse sind besonders sensible Daten, deren Missbrauch für die betroffenen Personen erhebliche Risiken wie Diskriminierung, Identitätsdiebstahl... [mehr]
Die Formulierung „Projektmanagement und Kollaboration und Dokumentationsspeicherung“ ist im Kontext der Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern (z. B. im Rahmen eines Auftragsverarbeitun... [mehr]
Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
Wenn Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten, sollten sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben.
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu u... [mehr]
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Profiling im Datenschutz bezieht sich auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um bestimmte Aspekte einer Person zu bewerten oder vorherzusagen. Dazu gehören beispielsweise di... [mehr]
Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Daten: 1. **Rassische und ethnische Herkunft** 2. **Polit... [mehr]
Personenbezogene müssen gelöscht werden, wenn für Zwecke, für die erhoben oder aufige Weise verarbeitet wurden nicht mehr notwendig sind. Dies ist in der Datenschutzundverordnung (... [mehr]
Die geplante Speicherdauer für personenbezogene Daten hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Gesetzen festgelegt sind. Hie... [mehr]