Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte „Mindestlohnklausel“ mit Auditrechten, die A und B in ihrem Vertrag vereinbart haben. Das bedeutet, A hat das Recht, bei B (und ggf. desse... [mehr]
Ja, wenn das Subunternehmen und das Möbelhaus beide in Deutschland ansässig sind und das Subunternehmen eine Dienstleistung erbringt, die unter die sogenannte "Reverse-Charge-Regelung&q... [mehr]
A sollte zunächst prüfen, ob er als Auftraggeber rechtlich verpflichtet ist, sicherzustellen, dass auch Subunternehmer (wie C) den Mindestlohn zahlen und entsprechende Freistellungsklauseln... [mehr]