Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
Ja, wenn das Subunternehmen und das Möbelhaus beide in Deutschland ansässig sind und das Subunternehmen eine Dienstleistung erbringt, die unter die sogenannte "Reverse-Charge-Regelung&q... [mehr]