Muss die Rechnung des Subunternehmens an das Möbelhaus ohne Mehrwertsteuer gestellt werden?

Antwort

Ja, wenn das Subunternehmen und das Möbelhaus beide in Deutschland ansässig sind und das Subunternehmen eine Dienstleistung erbringt, die unter die sogenannte "Reverse-Charge-Regelung" fällt, dann stellt das Subunternehmen die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus. In diesem Fall ist das Möbelhaus als Leistungsempfänger verpflichtet, die Mehrwertsteuer abzuführen. Die Reverse-Charge-Regelung gilt für bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst Bauleistungen erbringt. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Reverse-Charge-Regelung tatsächlich anwendbar ist. Weitere Informationen zur Reverse-Charge-Regelung findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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