2430 € zuzüglich 19 % ergeben: 2430 € × 1,19 = **2881,70 €**
Ja, wenn das Subunternehmen und das Möbelhaus beide in Deutschland ansässig sind und das Subunternehmen eine Dienstleistung erbringt, die unter die sogenannte "Reverse-Charge-Regelung" fällt, dann stellt das Subunternehmen die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus. In diesem Fall ist das Möbelhaus als Leistungsempfänger verpflichtet, die Mehrwertsteuer abzuführen. Die Reverse-Charge-Regelung gilt für bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst Bauleistungen erbringt. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Reverse-Charge-Regelung tatsächlich anwendbar ist. Weitere Informationen zur Reverse-Charge-Regelung findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
2430 € zuzüglich 19 % ergeben: 2430 € × 1,19 = **2881,70 €**
Das Symbol „Weißes Haus auf blauem Hintergrund“ auf einer Rechnung steht in der Regel für den Bereich „Immobilien“ oder „Gebäude“. Es wird häuf... [mehr]
Der Buchungssatz für eine offene Rechnung lautet in der Regel: **Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse.** Dieser Buchungssatz wird in der Buchhaltung verbucht, wenn e... [mehr]
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Element des Jahresabschlusses eines Unternehmens und zeigt die Erträge und Aufwendungen über einen bestimmten Zeitraum. Hier sind eini... [mehr]
Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum und ermöglicht die Ermittlung des Jahresüberschusses ode... [mehr]
Die Zahlung auf Rechnung bietet mehrere Vorteile: 1. **Sicherheit**: Käufer müssen im Voraus kein Geld bezahlen, was das Risiko von Betrug oder unzufriedenstellenden Produkten verringert.... [mehr]