Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
Um einen Unterauftragsverarbeiter (auch Subunternehmer im Sinne der DSGVO) von einem sonstigen Subunternehmen zu unterscheiden, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Tätigkeit**... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Nein, die Angabe "Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Gegenstand des Basisdienstleistungsvertrages" reicht in der Regel nicht aus, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung... [mehr]
Die Formulierung „Projektmanagement und Kollaboration und Dokumentationsspeicherung“ ist im Kontext der Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern (z. B. im Rahmen eines Auftragsverarbeitun... [mehr]