Was passiert, wenn Subunternehmen C die Auditrechte zur Mindestlohnklausel im Vertrag mit B nicht akzeptiert?

Antwort

In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte „Mindestlohnklausel“ mit Auditrechten, die A und B in ihrem Vertrag vereinbart haben. Das bedeutet, A hat das Recht, bei B (und ggf. dessen Subunternehmern) zu prüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Wenn Subunternehmen C diese Klausel nicht in seinen Vertrag mit B aufnehmen möchte, ergeben sich daraus mehrere rechtliche und praktische Konsequenzen: 1. **Vertragliche Verpflichtung von B gegenüber A:** B ist gegenüber A verpflichtet, die Mindestlohnklausel samt Auditrechten auch auf Subunternehmer wie C zu übertragen. Das dient dazu, die Einhaltung des Mindestlohns in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. 2. **Folgen für B:** Wenn C sich weigert, die Klausel zu akzeptieren, kann B seine Verpflichtung gegenüber A nicht erfüllen. Das kann für B zu Vertragsverletzungen und ggf. Schadensersatzforderungen führen. 3. **Folgen für C:** C ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Klausel zu akzeptieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder B macht den Vertragsschluss davon abhängig. In der Praxis wird B aber meist darauf bestehen, da er sonst das Risiko trägt. 4. **Mögliche Lösungen:** - B kann versuchen, C von der Notwendigkeit der Klausel zu überzeugen. - Alternativ kann B ein anderes Subunternehmen beauftragen, das bereit ist, die Klausel zu akzeptieren. - In manchen Fällen kann auch eine individuelle Anpassung der Klausel verhandelt werden. 5. **Rechtlicher Hintergrund:** Nach dem Mindestlohngesetz (§ 13 MiLoG) haftet der Auftraggeber (hier: A) für die Einhaltung des Mindestlohns auch bei Subunternehmern. Daher ist es üblich und oft notwendig, solche Klauseln in die gesamte Subunternehmerkette aufzunehmen. **Fazit:** Wenn C die Mindestlohnklausel mit Auditrechten nicht akzeptiert, kann B den Vertrag mit A nicht ordnungsgemäß erfüllen. Das führt meist dazu, dass B entweder auf die Zusammenarbeit mit C verzichtet oder C doch noch zur Zustimmung bewegt werden muss. Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html).

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