Bei der Auswahl von Messengerdiensten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: 1. **Ende-zu-Ende-Verschlüsselung**: Der Dienst sollte e... [mehr]
Bei der Auswahl von Messengerdiensten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten solltest du auf folgende Kriterien achten: 1. **Ende-zu-Ende-Verschlüsselung**: Der Dienst sollte eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten, um sicherzustellen, dass nur die Kommunikationspartner die Nachrichten lesen können. 2. **Datensparsamkeit** Der sollte nur die notwendig Daten erheben und verarbeiten. Achte darauf, dass keine unnötigen Metadaten gesammelt werden. 3. **Transparenz**: Der Anbieter sollte transparent darüber informieren, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und an wen sie weitergegeben werden. 4. **Serverstandort**: Bevorzuge Dienste, deren Server sich in Ländern mit strengen Datenschutzgesetzen befinden, idealerweise innerhalb der EU. 5. **Open Source**: Open-Source-Software ermöglicht es unabhängigen Experten, den Code zu überprüfen und Sicherheitslücken zu identifizieren. 6. **Datenschutzrichtlinien**: Lies die Datenschutzrichtlinien des Dienstes sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen, insbesondere der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in der EU. 7. **Nutzerrechte**: Der Dienst sollte dir die Möglichkeit geben, deine Daten einzusehen, zu korrigieren und zu löschen. 8. **Sicherheitsfunktionen**: Zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) sind ein Plus. Ein Beispiel für einen datenschutzfreundlichen Messenger ist Signal (https://signal.org/), der viele dieser Kriterien erfüllt.
Bei der Auswahl von Messengerdiensten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: 1. **Ende-zu-Ende-Verschlüsselung**: Der Dienst sollte e... [mehr]
Hier ist ein Mustertext für eine Datenschutzerklärung, die die genannten Tätigkeitsbereiche abdeckt. Bitte beachte, dass dies ein allgemeines Beispiel ist und keine individuelle Rechtsb... [mehr]
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Zur Überprüfung, ob eine Webseite datenschutzgerecht ist, gibt es verschiedene Tools und Programme, die unterschiedliche Aspekte analysieren. Hier sind einige hilfreiche Lösungen: 1. *... [mehr]
Darauf kann ich dir keine Auskunft geben. Die Identität hinter einer E-Mail-Adresse wie aphong@t-online.de ist aus Datenschutzgründen nicht öffentlich zugänglich. Solche Informatio... [mehr]
Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die kl&a... [mehr]
Im Zusammenhang mit Datenschutzbeauftragten bezieht sich das Kriterium „20 Personen“ auf eine Schwelle im deutschen Datenschutzrecht, die bis zur Einführung der Datenschutz-Grundveror... [mehr]
Deine Fragen auf frage.de können grundsätzlich von den Betreibern der Plattform, also der Gull AG in Zusammenarbeit mit OpenAI, eingesehen werden, da sie für die Bearbeitung und Verbess... [mehr]