Welche Pflichten haben verantwortliche Stellen nach Art. 13 DSGVO gegenüber betroffenen Personen?

Antwort

Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt spezifische Informationspflichten für verantwortliche Stellen fest, die bei der Erhebung personenbezogener Daten von betroffenen Personen zu beachten sind. Die umfassenden Pflichten umfassen: 1. **Identität und Kontaktdaten**: Die verantwortliche Stelle muss ihre Identität und Kontaktdaten angeben, einschließlich gegebenenfalls der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. 2. **Zwecke der Verarbeitung**: Es muss klar dargelegt werden, zu welchen Zwecken die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. 3. **Rechtsgrundlage der Verarbeitung**: Die verantwortliche Stelle muss die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten angeben, z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse. 4. **Empfänger der Daten**: Informationen darüber, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden und wer diese Dritten sind, müssen bereitgestellt werden. 5. **Übermittlung in Drittländer**: Falls eine Übermittlung der Daten in ein Drittland oder an internationale Organisationen erfolgt, sind Informationen über die entsprechenden Garantien erforderlich. 6. **Dauer der Speicherung**: Die verantwortliche Stelle muss angeben, wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer. 7. **Rechte der betroffenen Personen**: Betroffene Personen müssen über ihre Rechte informiert werden, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. 8. **Recht auf Beschwerde**: Es muss darauf hingewiesen werden, dass betroffene Personen das Recht haben, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. 9. **Bereitstellung von Informationen bei Erhebung von Daten bei Dritten**: Wenn die Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, sind zusätzliche Informationen über die Quelle der Daten erforderlich. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass betroffene Personen transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und ihre Rechte wahrnehmen können.

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