Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann ein immaterieller Schaden grundsätzlich ersatzfähig sein. Artikel 82 DSGVO sieht vor, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz hat. Der Begriff des „immateriellen Schadens“ ist in der DSGVO nicht abschließend definiert. Der sogenannte „Kontrollverlust“ über personenbezogene Daten wird in der juristischen Diskussion und Rechtsprechung häufig als möglicher immaterieller Schaden angesehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2023 (C-300/21) klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, sofern die betroffene Person tatsächlich einen Nachteil erlitten hat. Allerdings reicht allein der Verstoß gegen die DSGVO nicht aus; es muss ein konkreter Schaden (z. B. ein erlebter Kontrollverlust mit nachweisbaren negativen Folgen) vorliegen. Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob und in welchem Umfang ein solcher Schaden tatsächlich entstanden ist. Zusammengefasst: Ja, Kontrollverlust kann als immaterieller Schaden nach DSGVO ersatzfähig sein, wenn er zu einem tatsächlichen Nachteil für die betroffene Person geführt hat. Die genaue Bewertung erfolgt jedoch immer im Einzelfall durch die Gerichte. Weitere Informationen: - [Artikel 82 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) - [EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, C-300/21](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=261932&doclang=DE)
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff „gleichartige Verarbeitungszwecke“ auf IT-Prozesse, die personenbezogene Daten zu ähnlichen oder identischen Zielen v... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]