Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Im Zusammenhang mit Datenschutzbeauftragten bezieht sich das Kriterium „20 Personen“ auf eine Schwelle im deutschen Datenschutzrecht, die bis zur Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 galt. Nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der alten Fassung mussten Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren. Mit der DSGVO und dem neuen BDSG (ab 25. Mai 2018) wurde diese Schwelle angepasst: **Aktuelle Regelung (§ 38 BDSG-neu):** Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. **Wichtige Punkte dazu:** - Die 20-Personen-Grenze bezieht sich auf alle Personen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten – dazu zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Praktikanten und externe Mitarbeiter. - „Ständig“ bedeutet, dass die Verarbeitung ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist, nicht nur gelegentlich. - Auch unabhängig von der Personenzahl ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn besondere Arten von Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten) oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Überwachung von Personen besteht. **Weitere Informationen:** - [§ 38 BDSG-neu](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__38.html) - [Datenschutzbeauftragter – Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)](https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Fachthemen-node.html) Zusammengefasst: Die „20 Personen“-Regel ist ein Schwellenwert, ab dem Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sofern diese Personen regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten.
Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die kl&a... [mehr]
Deine Fragen auf frage.de können grundsätzlich von den Betreibern der Plattform, also der Gull AG in Zusammenarbeit mit OpenAI, eingesehen werden, da sie für die Bearbeitung und Verbess... [mehr]
Die Weitergabe des Namens eines Ansprechpartners aus der Finanzabteilung an einen externen Partner ist in der Regel datenschutzrechtlich zulässig, sofern dies im Rahmen der beruflichen Kommunikat... [mehr]
Ob ein Unternehmen Organigramme (Org-Charts) an externe Partner weitergeben darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Vertraulichkeit und interne Richtlinien:** Viele Unternehmen betrachten Org... [mehr]
Bei der Nutzung von Mentimeter können verschiedene datenschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Probleme auftreten: **1. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten:** Mentimeter ve... [mehr]
Die Abfrage von Branche und Jobtitel als Pflichtfelder in Lead-Generierungsformularen für Whitepaper ist grundsätzlich zulässig, sofern die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]
Nextcloud bietet zahlreiche Funktionen, um den sicheren Austausch personenbezogener Daten zu ermöglichen. Die Sicherheit hängt jedoch maßgeblich von der richtigen Konfiguration und dem... [mehr]
Im Kontext eines Löschkonzeptes beschreibt die Frage „An wen wird das Dokument innerhalb der Organisation und/oder an externe Parteien weitergegeben?“ die Festlegung, welche internen... [mehr]