Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für Mitarbeiter im Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler) im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Di... [mehr]
Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für das Bedienen eines flurgesteuerten Krans im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit aller Beschäftigten. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die eine solche Unterweisung umfassen sollte: **1. Rechtliche Grundlagen** - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - DGUV Vorschrift 52 „Krane“ ([DGUV Vorschrift 52](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/117)) - DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 „Betreiben von Kranen“ **2. Aufbau und Funktion des Krans** - Beschreibung des flurgesteuerten Krans (z. B. Laufkran, Hängekran) - Steuerungselemente und deren Funktion - Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus, Endschalter) **3. Gefährdungen beim Kranbetrieb** - Quetsch- und Schergefahren - Absturz von Lasten - Kollisionen mit Personen oder Gegenständen - Elektrische Gefährdungen **4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)** - Tragen von Sicherheitsschuhen, Helm, ggf. Handschuhen **5. Vor Arbeitsbeginn** - Sicht- und Funktionsprüfung des Krans - Kontrolle der Anschlagmittel (z. B. Ketten, Seile, Haken) - Prüfen der Tragfähigkeit **6. Sicheres Arbeiten mit dem Kran** - Lastaufnahme und -ablage nur bei stillstehendem Kran - Last mittig und sicher anschlagen - Keine Personen unter schwebenden Lasten - Sichtkontakt zur Last und zum Fahrweg halten - Langsame und gleichmäßige Bewegungen - Keine ruckartigen Bewegungen oder Überlastung **7. Verhalten bei Störungen und Notfällen** - Sofortiges Stoppen des Krans bei Gefahr - Meldung von Defekten oder Unfällen an die zuständige Person - Keine eigenmächtigen Reparaturen **8. Abschluss der Arbeit** - Kran in die vorgesehene Parkposition fahren - Last abhängen und Anschlagmittel ordnungsgemäß ablegen - Steuerung sichern (z. B. abschließen) **9. Dokumentation** - Die Unterweisung muss dokumentiert und von den Teilnehmenden unterschrieben werden. **Wichtiger Hinweis:** Nur unterwiesene und beauftragte Personen dürfen einen flurgesteuerten Kran bedienen. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Weitere Informationen findest du bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) und in den genannten Vorschriften.
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Eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz und Gefahrenstoffe im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die in einer solchen Un... [mehr]
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