Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für Mitarbeiter im Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler) im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Di... [mehr]
Eine Unterweisung zum Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz im Metallbau sollte folgende zentrale Punkte beinhalten: **1. Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes** - Bildschirm auf Augenhöhe und etwa eine Armlänge entfernt positionieren. - Stuhl und Tisch auf die Körpergröße einstellen (Höhenverstellbarkeit). - Fußstütze bei Bedarf verwenden. - Tastatur und Maus so platzieren, dass Arme und Hände entspannt sind. **2. Beleuchtung und Blendung** - Arbeitsplatz so einrichten, dass keine direkte Blendung oder Spiegelungen auf dem Bildschirm entstehen. - Ausreichende, aber nicht zu grelle Beleuchtung sicherstellen. **3. Pausen und Bewegung** - Regelmäßige Pausen einlegen (z. B. 5-10 Minuten pro Stunde). - Kurze Übungen zur Entspannung von Augen, Nacken, Schultern und Rücken durchführen. - Wechsel zwischen Bildschirmarbeit und anderen Tätigkeiten, sofern möglich. **4. Gesundheitliche Risiken** - Hinweise auf mögliche Beschwerden wie Augenbrennen, Kopfschmerzen, Verspannungen. - Frühzeitige Meldung von Beschwerden an Vorgesetzte oder Betriebsarzt. **5. Technische Ausstattung** - Bildschirm, Tastatur und Maus regelmäßig reinigen. - Defekte Geräte sofort melden und nicht weiterverwenden. **6. Spezielle Hinweise für den Metallbau** - Kombination von Bildschirmarbeit und handwerklichen Tätigkeiten beachten. - Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei handwerklichen Tätigkeiten weiterhin nutzen. - Arbeitsplatz sauber halten, um Stolperfallen zu vermeiden. **7. Rechtliche Grundlagen** - Hinweis auf die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und das Arbeitsschutzgesetz. - Dokumentation der Unterweisung (Unterschrift der Mitarbeiter). **8. Ansprechpartner** - Nennung der zuständigen Personen für Arbeitsschutz im Betrieb (z. B. Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt). **Weitere Informationen:** - [DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3862) - [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – Bildschirmarbeitsplätze](https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html) Eine regelmäßige Unterweisung (mindestens einmal jährlich) ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte dokumentiert werden.
Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für Mitarbeiter im Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler) im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Di... [mehr]
Eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz und Gefahrenstoffe im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die in einer solchen Un... [mehr]
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Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für Mitarbeiter in einer Metallbau-Werkstatt umfasst wichtige Themen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hier sind zentrale... [mehr]
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