Wofür muss der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sorgen?

Antwort

Der Arbeitgeber muss beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten für verschiedene Aspekte sorgen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehören: 1. **Sicherheits- und Gesundheitsschutz**: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsstätte den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entspricht. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung. 2. **Ergonomie**: Die Arbeitsplätze sollten so gestaltet sein, dass sie ergonomisch sind, um körperliche Belastungen und gesundheitliche Probleme zu vermeiden. 3. **Belüftung und Beleuchtung**: Eine angemessene Belüftung und Beleuchtung sind notwendig, um ein angenehmes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. 4. **Zugang zu Notausgängen**: Notausgänge müssen klar gekennzeichnet und jederzeit zugänglich sein, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. 5. **Schutzmaßnahmen**: Der Arbeitgeber muss geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z.B. das Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wenn dies erforderlich ist. 6. **Schulungen und Unterweisungen**: Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult und unterwiesen werden, um sicherheitsrelevante Kenntnisse und Verhaltensweisen zu fördern. 7. **Wartung und Instandhaltung**: Die Arbeitsmittel und -einrichtungen müssen regelmäßig gewartet und instand gehalten werden, um ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind Teil der Verantwortung des Arbeitgebers, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

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