Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber den Rentenbescheid vorzulegen?

Antwort

In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deinen Rentenbescheid vorzulegen. Der Rentenbescheid ist ein persönliches Dokument, das Informationen über deine Rentenansprüche enthält und in der Regel nur für dich bestimmt ist. Ausnahmen können bestehen, wenn du beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente beziehst und dies Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis hat (z. B. bei einer Weiterbeschäftigung trotz Rentenbezug oder bei einer betrieblichen Altersversorgung). In solchen Fällen kann der Arbeitgeber bestimmte Nachweise verlangen, um die arbeitsrechtliche Situation korrekt zu beurteilen. Im normalen Arbeitsverhältnis ohne Bezug einer Rente gibt es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, dem Arbeitgeber den Rentenbescheid vorzulegen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html).

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