Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]
Gemäß § 616 BGB und dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der Arbeitgeber bestimmte Pflichten bei einer kurzfristigen Verhinderung des Arbeitnehmers: 1. **§ 616 BGB**: - **Fortzahlung des Arbeitsentgelts**: Wenn ein Arbeitnehmer aus einem in seiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. Beispiele für solche Gründe können kurzfristige Erkrankungen, Arztbesuche oder familiäre Notfälle sein. - **Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit**: Die Dauer dieser "nicht erheblichen Zeit" ist nicht genau definiert und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Praxis wird oft von bis zu fünf Tagen ausgegangen. 2. **Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)**: - **Urlaubsanspruch**: Das BUrlG regelt den Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer kurzfristigen Verhinderung, die nicht unter § 616 BGB fällt, kann der Arbeitnehmer nicht einfach Urlaub nehmen, sondern muss diesen rechtzeitig beantragen und genehmigen lassen. - **Krankheit während des Urlaubs**: Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank und kann dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Arbeitgeber bei einer kurzfristigen Verhinderung des Arbeitnehmers unter bestimmten Bedingungen zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist und der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch das BUrlG geschützt ist.
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in Deutschland spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Wenn du zum Be... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]
In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deinen Rentenbescheid vorzulegen. Der Rentenbescheid ist ein persönliches Dokument, das Informationen über de... [mehr]
Die Frist, innerhalb derer du offene Forderungen (z. B. ausstehender Lohn, Überstundenvergütung) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen kannst, hängt in Deutschlan... [mehr]
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB sowie aus arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Besonders i... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann das Führen der Vorsorgekartei grundsätzlich auf einen Mitarbeiter außerhalb der Personalabteilung übertragen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vo... [mehr]