Wenn du während der Probezeit gekündigt wurdest und keinen Grund dafür kennst, solltest du dem Jobcenter mitteilen, dass du während der Probezeit gekündigt wurdest und keine I... [mehr]
Wenn der ärztliche Dienst des Jobcenters in seinem Gutachten feststellt, dass du weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, giltst du im sozialrechtlichen Sinne als „erwerbsunfähig“. Das hat Auswirkungen auf deine Pflichten gegenüber dem Jobcenter und auf deinen Anspruch auf Leistungen. **Zur Kündigung deines Jobs:** - Du solltest nicht eigenmächtig kündigen, ohne vorher Rücksprache mit dem Jobcenter zu halten. Eine Eigenkündigung kann grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (wie z.B. eine nachgewiesene gesundheitliche Unfähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit). - Das Gutachten des ärztlichen Dienstes ist ein wichtiger Grund, aber du solltest das Jobcenter informieren und um eine Klärung bitten, wie weiter zu verfahren ist. - Es ist ratsam, dich zunächst mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Eventuell wird das Jobcenter dich auffordern, den Job zu beenden oder dich unterstützen, eine Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden (z.B. durch einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen). **Wichtige Hinweise:** - Kündige nicht, bevor du eine schriftliche Bestätigung vom Jobcenter hast, dass dies keine negativen Folgen für dich hat. - Prüfe, ob du Anspruch auf andere Leistungen hast, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe, wenn du dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. **Fazit:** Nicht selbst kündigen, sondern zuerst das Gespräch mit dem Jobcenter suchen und das weitere Vorgehen abstimmen. So vermeidest du Nachteile bei deinen Leistungen. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/sperrzeit) und beim [Jobcenter](https://www.jobcenter.digital/).
Wenn du während der Probezeit gekündigt wurdest und keinen Grund dafür kennst, solltest du dem Jobcenter mitteilen, dass du während der Probezeit gekündigt wurdest und keine I... [mehr]
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Sie kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine a... [mehr]
Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich, da das deutsche Arbeitsrecht keinen besonderen Kündigungsschutz allein wegen einer bestehenden Krankheit vors... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann eine Abteilungsleiterin unter bestimmten Umständen kündigen, wenn sie eine sexuelle Belästigung zwischen Mitarbeitenden beobachtet, aber nicht dagegen einschrei... [mehr]
Eine vorgesetzte Person kann in der Regel nicht „gekündigt“ werden, da eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne nur das Beenden eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeit... [mehr]
Wenn die Kündigung 3 Arbeitstage vor dem Wochenende erfolgen soll, musst du zunächst klären, was als "Wochenende" gilt. In der Regel sind damit Samstag und Sonntag gemeint. Ar... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, außer in... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]