Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Wenn der ärztliche Dienst des Jobcenters in seinem Gutachten feststellt, dass du weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, giltst du im sozialrechtlichen Sinne als „erwerbsunfähig“. Das hat Auswirkungen auf deine Pflichten gegenüber dem Jobcenter und auf deinen Anspruch auf Leistungen. **Zur Kündigung deines Jobs:** - Du solltest nicht eigenmächtig kündigen, ohne vorher Rücksprache mit dem Jobcenter zu halten. Eine Eigenkündigung kann grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (wie z.B. eine nachgewiesene gesundheitliche Unfähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit). - Das Gutachten des ärztlichen Dienstes ist ein wichtiger Grund, aber du solltest das Jobcenter informieren und um eine Klärung bitten, wie weiter zu verfahren ist. - Es ist ratsam, dich zunächst mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Eventuell wird das Jobcenter dich auffordern, den Job zu beenden oder dich unterstützen, eine Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden (z.B. durch einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen). **Wichtige Hinweise:** - Kündige nicht, bevor du eine schriftliche Bestätigung vom Jobcenter hast, dass dies keine negativen Folgen für dich hat. - Prüfe, ob du Anspruch auf andere Leistungen hast, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe, wenn du dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. **Fazit:** Nicht selbst kündigen, sondern zuerst das Gespräch mit dem Jobcenter suchen und das weitere Vorgehen abstimmen. So vermeidest du Nachteile bei deinen Leistungen. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/sperrzeit) und beim [Jobcenter](https://www.jobcenter.digital/).
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Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber musst du dich spätestens **drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts** bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das bedeutet:... [mehr]
Wenn du während einer Freistellung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber krank wirst und dich krankmeldest, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf die Freistellung selbst. Hier die... [mehr]
In den USA gibt es im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine gesetzlich festgelegten, einheitlichen Kündigungsfristen wie etwa im deutschen Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis im... [mehr]
Bei einer Sozialplanung, zum Beispiel im Rahmen von Sozialplänen bei Betriebsänderungen (z. B. Kündigungen, Betriebsstilllegungen), werden Kinder in der Regel bei der Berechnung von Soz... [mehr]
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte personenbedingte K... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]