Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Beim Aufsetzen einer Betriebsvereinbarung zur Tätigkeits- bzw. Zeiterfassung sollten verschiedene inhaltliche Aspekte beachtet werden: 1. **Rechtliche Grundlagen**: Die Vereinbarung muss im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und gegebenenfalls tarifvertraglichen Regelungen stehen. 2. **Zweck und Ziel**: Klar definieren, warum die Tätigkeits- bzw. Zeiterfassung eingeführt wird und welche Ziele damit verfolgt werden (z.B. Transparenz, Einhaltung von Arbeitszeiten, Überstundenkontrolle). 3. **Erfassungssystem**: Beschreiben, welches System zur Zeiterfassung verwendet wird (z.B. elektronische Zeiterfassung, Stempelkarten, Softwarelösungen). 4. **Erfassungsmodalitäten**: Festlegen, welche Zeiten erfasst werden müssen (z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Überstunden) und wie die Erfassung erfolgt. 5. **Datenschutz**: Regelungen zum Schutz der erfassten Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dazu gehören Zugriffsrechte, Aufbewahrungsfristen und Löschfristen. 6. **Transparenz und Einsichtnahme**: Festlegen, wer Einsicht in die erfassten Daten hat und wie Mitarbeiter ihre eigenen Daten einsehen können. 7. **Verfahren bei Verstößen**: Regelungen, wie mit Verstößen gegen die Erfassungspflichten umgegangen wird. 8. **Mitbestimmung und Beteiligung**: Sicherstellen, dass der Betriebsrat in alle relevanten Entscheidungen einbezogen wird und seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen kann. 9. **Schulung und Information**: Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem Erfassungssystem und regelmäßige Information über die Bedeutung und Handhabung der Zeiterfassung. 10. **Evaluierung und Anpassung**: Festlegen, wie und wann die Betriebsvereinbarung überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Diese Punkte sollten detailliert und klar in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Die Mitarbeit im Betriebsrat bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Hier eine Übersicht: **Vorteile:** 1. **Mitbestimmung:** Du kannst aktiv die Arbeitsbedingungen und das Betriebs... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]
Die gesetzlichen Regelungen zur Schriftform bei der Zustimmung oder Ablehnung von Betriebsratsanhörungen sowie zu qualifizierten elektronischen Signaturen finden sich im Wesentlichen im Betriebsv... [mehr]
Hier ist ein Mustertext für ein Einschreiben an den Betriebsrat mit der Bitte um Zusendung des aktuellen Haustarifvertrags mit Unterschriften der Vertragsparteien: --- **Absender:** [Dein Nam... [mehr]
Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach §... [mehr]
Der Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: **1. Informationsrecht:** Der Arbeitg... [mehr]
Ja, ein Protokoll, das von einem Mitglied des Betriebsrats (also einem Gremiumsmitglied) geschrieben wird, ist grundsätzlich rechtssicher – vorausgesetzt, es werden die gesetzlichen Vorgabe... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]