Ist ein Protokoll, das von einem Betriebsratsmitglied geschrieben wurde, rechtssicher, wenn Beschlüsse gefordert sind?

Antwort

Ja, ein Protokoll, das von einem Mitglied des Betriebsrats (also einem Gremiumsmitglied) geschrieben wird, ist grundsätzlich rechtssicher – vorausgesetzt, es werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Für die Rechtssicherheit von Beschlüssen im Betriebsrat sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: 1. **Protokollführung:** Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schreibt nicht vor, wer das Protokoll führen muss. Es kann also jedes Betriebsratsmitglied das Protokoll anfertigen, sofern der Betriebsrat dies so beschlossen hat oder es in der Geschäftsordnung geregelt ist. 2. **Inhalt des Protokolls:** Das Protokoll muss die wesentlichen Inhalte der Sitzung, insbesondere die gefassten Beschlüsse, enthalten (§ 34 Abs. 1 BetrVG). Die Beschlüsse müssen so dokumentiert sein, dass sie eindeutig nachvollziehbar sind (Wortlaut, Abstimmungsergebnis, ggf. Anträge). 3. **Unterschrift:** Das Protokoll muss vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Betriebsrats unterzeichnet werden (§ 34 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Erst dann ist es formal korrekt und rechtssicher. 4. **Beschlussfähigkeit:** Die Beschlüsse sind nur dann wirksam, wenn der Betriebsrat beschlussfähig war (§ 33 BetrVG) und die Beschlussfassung ordnungsgemäß erfolgte. **Fazit:** Es ist rechtlich zulässig und sicher, wenn ein Betriebsratsmitglied das Protokoll schreibt, solange die formalen Anforderungen (insbesondere Unterschriften und vollständige Dokumentation der Beschlüsse) eingehalten werden. Die Rechtssicherheit der Beschlüsse hängt also nicht davon ab, wer das Protokoll schreibt, sondern wie es geführt und abgeschlossen wird. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Bund-Verlag](https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/ratgeber/betriebsratssitzung-protokoll) oder im [Betriebsverfassungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__34.html).

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