Der Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: **1. Informationsrecht:** Der Arbeitg... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt (§ 1 BetrVG). Die Initiative zur Wahl kann von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder einem bestehenden Betriebsrat ausgehen. Wenn der Arbeitgeber die Wahl behindert oder nicht zulässt, gibt es folgende Möglichkeiten: 1. **Wahlvorstand selbst einsetzen:** Mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer können eine Betriebsversammlung einberufen, um einen Wahlvorstand zu wählen (§ 17 Abs. 2 BetrVG). Der Arbeitgeber muss dies dulden. 2. **Arbeitsgericht einschalten:** Falls der Arbeitgeber die Wahlversammlung behindert oder keinen Zugang zu notwendigen Informationen gewährt, kann beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden, einen Wahlvorstand einzusetzen (§ 17 Abs. 4 BetrVG). 3. **Gewerkschaftliche Unterstützung:** Gewerkschaften können bei der Organisation und Durchführung der Wahl helfen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand leisten. 4. **Strafrechtliche Konsequenzen:** Die Behinderung von Betriebsratswahlen ist nach § 119 BetrVG eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. **Wichtig:** Die Initiative zur Wahl muss von den Arbeitnehmern ausgehen, nicht vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern, muss sie aber auch nicht aktiv unterstützen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IG Metall](https://www.igmetall.de/service/betriebsrat/betriebsratswahl) oder beim [DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsrat-und-mitbestimmung/themen/beitrag/ansicht/betriebsrat-und-mitbestimmung/betriebsratswahl-wie-geht-das/details/anzeige/). **Fazit:** Du kannst die Wahl auch gegen den Willen des Arbeitgebers initiieren und notfalls gerichtlich durchsetzen. Lass dich dabei am besten von einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
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Ja, ein Protokoll, das von einem Mitglied des Betriebsrats (also einem Gremiumsmitglied) geschrieben wird, ist grundsätzlich rechtssicher – vorausgesetzt, es werden die gesetzlichen Vorgabe... [mehr]
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in Deutschland spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Wenn du zum Be... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]
In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deinen Rentenbescheid vorzulegen. Der Rentenbescheid ist ein persönliches Dokument, das Informationen über de... [mehr]
Die Frist, innerhalb derer du offene Forderungen (z. B. ausstehender Lohn, Überstundenvergütung) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen kannst, hängt in Deutschlan... [mehr]