In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Um einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, einer Auszahlung der Abfertigung zuzustimmen, können folgende Argumente hilfreich sein: 1. **Rechtliche Verpflichtung**: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die die Auszahlung von Abfertigungen vorschreiben. Es ist wichtig, diese Gesetze zu kennen und darauf hinzuweisen. 2. **Mitarbeiterzufriedenheit**: Die Auszahlung der Abfertigung kann die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter erhöhen, was langfristig zu einer besseren Arbeitsmoral und Produktivität führen kann. 3. **Reputation des Unternehmens**: Ein fairer Umgang mit Abfertigungen kann das Ansehen des Unternehmens als guter Arbeitgeber stärken, was wiederum die Attraktivität für zukünftige Talente erhöht. 4. **Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten**: Die Einhaltung der Abfertigungsregelungen kann potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden. 5. **Finanzielle Planung**: Eine klare Regelung und Auszahlung der Abfertigung ermöglicht es dem Unternehmen, besser zu planen und finanzielle Verpflichtungen transparent zu halten. 6. **Mitarbeiterbindung**: In einigen Fällen kann die Aussicht auf eine faire Abfertigung Mitarbeiter dazu motivieren, länger im Unternehmen zu bleiben, was die Fluktuation reduziert. Diese Argumente können helfen, den Arbeitgeber von den Vorteilen einer fairen und rechtzeitigen Auszahlung der Abfertigung zu überzeugen.
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]