Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst, kannst du grundsätzlich verschiedene Unterstützungsleistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Hier sind die wichtigsten Punkte: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** Nach einer Eigenkündigung prüft die Agentur für Arbeit, ob ein sogenannter „wichtiger Grund“ für die Kündigung vorlag. Gesundheitliche Gründe können ein solcher wichtiger Grund sein, wenn du nachweisen kannst, dass dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar war (z. B. durch ärztliche Atteste oder ein Gutachten). Wird der wichtige Grund anerkannt, erhältst du regulär ALG I. Wird er nicht anerkannt, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden, in der du kein ALG I bekommst. **2. Beratung und Vermittlung:** Die Agentur für Arbeit bietet Beratung zu neuen beruflichen Perspektiven und unterstützt dich bei der Jobsuche, auch unter Berücksichtigung deiner gesundheitlichen Einschränkungen. **3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation):** Wenn deine gesundheitlichen Einschränkungen eine Rückkehr in deinen alten Beruf unmöglich machen, kannst du Unterstützung bei Umschulungen, Weiterbildungen oder anderen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation erhalten. Mehr dazu findest du [hier](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/berufliche-rehabilitation). **4. Unterstützung bei Schwerbehinderung:** Solltest du eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben, gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten und spezielle Beratungsangebote. **Wichtige Hinweise:** - Kündige nicht, ohne dich vorher beraten zu lassen! Oft ist es besser, zunächst mit deinem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Lösung (z. B. Aufhebungsvertrag) zu sprechen oder dich krankschreiben zu lassen. - Lass dich frühzeitig von der Agentur für Arbeit oder einem Sozialverband beraten, um Nachteile (z. B. Sperrzeit) zu vermeiden. - Reiche alle ärztlichen Unterlagen ein, die deine gesundheitlichen Gründe belegen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/). **Tipp:** Eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einem Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) ist sehr empfehlenswert, um deine persönliche Situation optimal zu klären.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Sie kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine a... [mehr]
Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich, da das deutsche Arbeitsrecht keinen besonderen Kündigungsschutz allein wegen einer bestehenden Krankheit vors... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann eine Abteilungsleiterin unter bestimmten Umständen kündigen, wenn sie eine sexuelle Belästigung zwischen Mitarbeitenden beobachtet, aber nicht dagegen einschrei... [mehr]
Eine vorgesetzte Person kann in der Regel nicht „gekündigt“ werden, da eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne nur das Beenden eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeit... [mehr]
Wenn die Kündigung 3 Arbeitstage vor dem Wochenende erfolgen soll, musst du zunächst klären, was als "Wochenende" gilt. In der Regel sind damit Samstag und Sonntag gemeint. Ar... [mehr]
Wenn der ärztliche Dienst des Jobcenters in seinem Gutachten feststellt, dass du weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, giltst du im sozialrechtlichen Sinne als „erwe... [mehr]
In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zusammen mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ die zulässigen Tempe... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, außer in... [mehr]