Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst, kannst du grundsätzlich verschiedene Unterstützungsleistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Hier sind die wichtigsten Punkte: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** Nach einer Eigenkündigung prüft die Agentur für Arbeit, ob ein sogenannter „wichtiger Grund“ für die Kündigung vorlag. Gesundheitliche Gründe können ein solcher wichtiger Grund sein, wenn du nachweisen kannst, dass dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar war (z. B. durch ärztliche Atteste oder ein Gutachten). Wird der wichtige Grund anerkannt, erhältst du regulär ALG I. Wird er nicht anerkannt, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden, in der du kein ALG I bekommst. **2. Beratung und Vermittlung:** Die Agentur für Arbeit bietet Beratung zu neuen beruflichen Perspektiven und unterstützt dich bei der Jobsuche, auch unter Berücksichtigung deiner gesundheitlichen Einschränkungen. **3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation):** Wenn deine gesundheitlichen Einschränkungen eine Rückkehr in deinen alten Beruf unmöglich machen, kannst du Unterstützung bei Umschulungen, Weiterbildungen oder anderen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation erhalten. Mehr dazu findest du [hier](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/berufliche-rehabilitation). **4. Unterstützung bei Schwerbehinderung:** Solltest du eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben, gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten und spezielle Beratungsangebote. **Wichtige Hinweise:** - Kündige nicht, ohne dich vorher beraten zu lassen! Oft ist es besser, zunächst mit deinem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Lösung (z. B. Aufhebungsvertrag) zu sprechen oder dich krankschreiben zu lassen. - Lass dich frühzeitig von der Agentur für Arbeit oder einem Sozialverband beraten, um Nachteile (z. B. Sperrzeit) zu vermeiden. - Reiche alle ärztlichen Unterlagen ein, die deine gesundheitlichen Gründe belegen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/). **Tipp:** Eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einem Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) ist sehr empfehlenswert, um deine persönliche Situation optimal zu klären.
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber musst du dich spätestens **drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts** bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das bedeutet:... [mehr]
Wenn du während einer Freistellung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber krank wirst und dich krankmeldest, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf die Freistellung selbst. Hier die... [mehr]
In den USA gibt es im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine gesetzlich festgelegten, einheitlichen Kündigungsfristen wie etwa im deutschen Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis im... [mehr]
Bei einer Sozialplanung, zum Beispiel im Rahmen von Sozialplänen bei Betriebsänderungen (z. B. Kündigungen, Betriebsstilllegungen), werden Kinder in der Regel bei der Berechnung von Soz... [mehr]
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte personenbedingte K... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]