Wie lange hatten Personen im Jahr 1961 Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall?

Antwort

Im Jahr 1961 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für eine Dauer von sechs Wochen. Diese Regelung wurde durch das Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) festgelegt, das am 1. Juli 1961 in Kraft trat.

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