Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig Beschäftigung?

Antwort

Ein Minijob und eine geringfügige Beschäftigung sind im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das Arbeitsentgelt bestimmte Grenzen nicht überschreitet oder die Beschäftigung nur von kurzer Dauer ist. **Unterschiede gibt es im Sprachgebrauch:** - **Minijob** ist der umgangssprachliche Begriff. - **Geringfügig beschäftigt** ist der offizielle, gesetzliche Begriff. **Es gibt zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung (Minijob):** 1. **Geringfügig entlohnte Beschäftigung:** Das regelmäßige monatliche Einkommen darf 538 Euro (Stand 2024) nicht überschreiten. 2. **Kurzfristige Beschäftigung:** Die Beschäftigung ist auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt und wird nicht berufsmäßig ausgeübt. **Fazit:** Minijob und geringfügige Beschäftigung meinen dasselbe. Der Unterschied liegt nur in der Bezeichnung, nicht im Inhalt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/).

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