Ja, als Kleinunternehmer kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob ausüben. Es gibt dabei keine rechtlichen Einschränkungen, die dich als selbstständigen Kleinunternehm... [mehr]
Ein Minijob und eine geringfügige Beschäftigung sind im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das Arbeitsentgelt bestimmte Grenzen nicht überschreitet oder die Beschäftigung nur von kurzer Dauer ist. **Unterschiede gibt es im Sprachgebrauch:** - **Minijob** ist der umgangssprachliche Begriff. - **Geringfügig beschäftigt** ist der offizielle, gesetzliche Begriff. **Es gibt zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung (Minijob):** 1. **Geringfügig entlohnte Beschäftigung:** Das regelmäßige monatliche Einkommen darf 538 Euro (Stand 2024) nicht überschreiten. 2. **Kurzfristige Beschäftigung:** Die Beschäftigung ist auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt und wird nicht berufsmäßig ausgeübt. **Fazit:** Minijob und geringfügige Beschäftigung meinen dasselbe. Der Unterschied liegt nur in der Bezeichnung, nicht im Inhalt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/).
Ja, als Kleinunternehmer kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob ausüben. Es gibt dabei keine rechtlichen Einschränkungen, die dich als selbstständigen Kleinunternehm... [mehr]
Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Du kannst einen Minijob so lange ausüben, wie das Arbeitsverhä... [mehr]
Der Krankenversicherungsbeitrag wird an die Knappschaft überwiesen, wenn es sich um eine sogenannte **geringfügige Beschäftigung** (auch „Minijob“) handelt, die im gewerblic... [mehr]
Bei einem Minijobber (450-Euro-Job bzw. seit Oktober 2022: 520-Euro-Job) entstehen für den Arbeitgeber neben dem eigentlichen Lohn folgende zusätzliche Kosten: 1. **Pauschale Sozialabgaben*... [mehr]
Bei einem Minijob bist du in der Regel tatsächlich nicht voll sozialversicherungspflichtig, aber das bedeutet nicht, dass du gar nicht versichert bist: - **Krankenversicherung:** Du bist als Min... [mehr]
Ja, auch wenn du im Minijob 500 Euro verdienst und aus selbstständiger Tätigkeit 400 Euro, bleibt die grundsätzliche Regelung gleich: Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteil... [mehr]
Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Minijob) bist du grundsätzlich über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, du bist bei Arbeitsunf... [mehr]
Die Nachteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergeben sich meist dann, wenn man einer Beschäftigungsform nachgeht, die nicht sozialversicherungspflichtig is... [mehr]
Ein Arbeitsmigrant ist eine Person, die in ein anderes Land zieht, um dort eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Migration kann temporär oder dauerhaft sein und erfolgt oft in der Suche nach... [mehr]
In Deutschland haben Minijobber grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Wenn du nur an bestimmten Ta... [mehr]