Ja, als Kleinunternehmer kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob ausüben. Es gibt dabei keine rechtlichen Einschränkungen, die dich als selbstständigen Kleinunternehm... [mehr]
Bei einem Minijob bist du in der Regel tatsächlich nicht voll sozialversicherungspflichtig, aber das bedeutet nicht, dass du gar nicht versichert bist: - **Krankenversicherung:** Du bist als Minijobber*in nicht automatisch über Minijob krankenversichert. Du musst also anderweitig krankenversichert sein, zum Beispiel über die Familienversicherung (bei den Eltern oder dem Ehepartner) oder durch eine eigene freiwillige Versicherung. - **Rentenversicherung:** Minijobber*innen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Das heißt, es werden normalerweise geringe Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt, es sei denn, du stellst einen Befreiungsantrag. - **Arbeitslosenversicherung:** Es besteht keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. - **Unfallversicherung:** Über den Arbeitgeber bist du während der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit unfallversichert. - **Pflegeversicherung:** Es besteht keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Fazit: Du bist als Minijobber*in nicht komplett ohne Versicherungsschutz, aber du musst dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Die Unfallversicherung läuft automatisch über den Arbeitgeber. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_minijob_arbeitnehmer/03_sozialversicherung/node.html).
Ja, als Kleinunternehmer kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob ausüben. Es gibt dabei keine rechtlichen Einschränkungen, die dich als selbstständigen Kleinunternehm... [mehr]
Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Du kannst einen Minijob so lange ausüben, wie das Arbeitsverhä... [mehr]
Bei einem Minijobber (450-Euro-Job bzw. seit Oktober 2022: 520-Euro-Job) entstehen für den Arbeitgeber neben dem eigentlichen Lohn folgende zusätzliche Kosten: 1. **Pauschale Sozialabgaben*... [mehr]
Neben dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers entstehen für den Arbeitgeber in Deutschland weitere Kosten. Die wichtigsten zusätzlichen Kosten sind: 1. **Arbeitgeberanteil zur Sozialversicheru... [mehr]
Ja, auch wenn du im Minijob 500 Euro verdienst und aus selbstständiger Tätigkeit 400 Euro, bleibt die grundsätzliche Regelung gleich: Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteil... [mehr]
Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Minijob) bist du grundsätzlich über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, du bist bei Arbeitsunf... [mehr]
Die Nachteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergeben sich meist dann, wenn man einer Beschäftigungsform nachgeht, die nicht sozialversicherungspflichtig is... [mehr]
Ein Minijob und eine geringfügige Beschäftigung sind im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das A... [mehr]
Wenn du remote für eine deutsche Firma arbeitest, aber in Frankreich wohnst, unterliegst du in der Regel den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Landes, in dem du deine... [mehr]
In Deutschland haben Minijobber grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Wenn du nur an bestimmten Ta... [mehr]