Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]
Neben dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers entstehen für den Arbeitgeber in Deutschland weitere Kosten. Die wichtigsten zusätzlichen Kosten sind: 1. **Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung** Der Arbeitgeber muss einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu gehören: - **Krankenversicherung** (ca. 7,3 % des Bruttogehalts, ggf. plus Zusatzbeitrag zur Hälfte) - **Rentenversicherung** (9,3 %) - **Arbeitslosenversicherung** (1,3 %) - **Pflegeversicherung** (1,525 %, ggf. Zuschlag für Kinderlose) - **Unfallversicherung** (je nach Branche unterschiedlich, wird komplett vom Arbeitgeber getragen) 2. **Umlagen** Für kleinere Unternehmen gibt es Umlagen, z. B.: - **U1**: Erstattung bei Krankheit (abhängig von der Unternehmensgröße) - **U2**: Erstattung bei Mutterschaft - **U3**: Insolvenzgeldumlage 3. **Berufsgenossenschaftsbeiträge** Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, abhängig von Branche und Gefahrenklasse. 4. **Sonstige Kosten** - **Lohnfortzahlung im Krankheitsfall** - **Urlaubs- und Weihnachtsgeld** (sofern vertraglich oder tariflich vereinbart) - **Kosten für Arbeitsmittel** (z. B. Computer, Werkzeuge, Arbeitskleidung) - **Weiterbildungskosten** - **Reisekosten** - **Betriebliche Altersvorsorge** (wenn angeboten oder tariflich vorgeschrieben) - **Verwaltungskosten** (z. B. Lohnbuchhaltung) Die genauen Kosten variieren je nach Branche, Unternehmensgröße, Tarifbindung und individuellen Vereinbarungen. In der Regel liegen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber etwa 20–30 % über dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanzielles-arbeitgeber/arbeitgeberbeitraege-sozialversicherung).
Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]
Ja, auch privat versicherte Rentner haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung, wenn sie eine Beschäftigung ausüben, die der Ver... [mehr]
Bei einem Minijob bist du in der Regel tatsächlich nicht voll sozialversicherungspflichtig, aber das bedeutet nicht, dass du gar nicht versichert bist: - **Krankenversicherung:** Du bist als Min... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überforderung der Arbeitnehmer zu verhindern: 1. **Klare Aufgabenverteilung:** Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollten eind... [mehr]
Die Nachteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergeben sich meist dann, wenn man einer Beschäftigungsform nachgeht, die nicht sozialversicherungspflichtig is... [mehr]
Es wäre sinnvoll, eine formelle E-Mail oder einen Brief an deinen Arbeitgeber zu verfassen. Hier ist ein Vorschlag, wie du das formulieren könntest: --- Betreff: Terminvereinbarung Sehr g... [mehr]
Wenn du remote für eine deutsche Firma arbeitest, aber in Frankreich wohnst, unterliegst du in der Regel den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Landes, in dem du deine... [mehr]
Die Anzahl der Aktien, die du von deinem Arbeitgeber besitzen musst, um unkündbar zu sein, hängt von den spezifischen Regelungen deines Unternehmens und den geltenden Gesetzen ab. In vielen... [mehr]
Ja, du kannst deinem Arbeitgeber eine Abfindung vorschlagen, wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen deinen Job nicht mehr richtig ausüben kannst. Es ist jedoch wichtig, dass du zu... [mehr]
Von deinem Arbeitgeber kannst du verschiedene Dinge erwarten, die zu deiner Zufriedenheit im Job beitragen können: 1. **Faire Vergütung**: Eine angemessene Bezahlung, die deinen Fähigk... [mehr]