Wie muss ich bei meinem Arbeitgeber vorgehen, wenn eine Reha geplant ist?

Antwort

Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über die geplante Reha. Das geht am besten schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. 2. **Reha-Bescheid vorlegen:** Sobald du die Bewilligung der Reha von der Krankenkasse oder Rentenversicherung erhalten hast, reiche diese deinem Arbeitgeber ein. Daraus gehen in der Regel der Zeitraum und der Ort der Reha hervor. 3. **Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:** Während der Reha giltst du in der Regel als arbeitsunfähig. Du erhältst eine entsprechende Bescheinigung von der Reha-Einrichtung, die du deinem Arbeitgeber ebenfalls vorlegen musst. 4. **Urlaubsanspruch:** Die Zeit der medizinischen Reha zählt nicht als Urlaub, sondern als Arbeitsunfähigkeit. 5. **Lohnfortzahlung und Übergangsgeld:** In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin dein Gehalt (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Danach erhältst du in der Regel Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder Krankengeld von der Krankenkasse. 6. **Kontakt halten:** Halte während der Reha Kontakt zu deinem Arbeitgeber, falls sich am Zeitraum oder an anderen Umständen etwas ändert. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Arbeitgeber/arbeitgeber_node.html). Es empfiehlt sich, auch einen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder in betriebliche Regelungen zu werfen, da es dort eventuell zusätzliche Vorgaben geben kann.

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