Muss der Arbeitgeber einem privat versicherten Rentner einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen?

Antwort

Ja, auch privat versicherte Rentner haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung, wenn sie eine Beschäftigung ausüben, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen würde (also z. B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt (§ 257 SGB V). Er beträgt maximal die Hälfte des Betrags, den der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern als Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen müsste – allerdings höchstens die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine private Krankenversicherung. Wichtig: Der Anspruch besteht nur für das Arbeitsverhältnis, nicht für die Rente selbst. Für die Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, nicht der ehemalige Arbeitgeber. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) und beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/private-krankenversicherung/pkv-zuschuss.html).

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