Wie werde ich steuerlich und sozialversicherungspflichtig eingeordnet, wenn ich remote für eine deutsche Firma arbeite, aber in Frankreich wohne?

Antwort

Wenn du remote für eine deutsche Firma arbeitest, aber in Frankreich wohnst, unterliegst du in der Regel den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Landes, in dem du deinen Wohnsitz hast, also Frankreich. 1. **Steuerliche Einordnung**: Du musst in Frankreich Einkommensteuer auf dein weltweites Einkommen zahlen, einschließlich des Einkommens, das du von der deutschen Firma erhältst. Es kann jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich bestehen, das sicherstellt, dass du nicht in beiden Ländern für dasselbe Einkommen besteuert wirst. 2. **Sozialversicherungspflicht**: In der Regel bist du in dem Land sozialversicherungspflichtig, in dem du deinen Wohnsitz hast. Das bedeutet, dass du in Frankreich in das französische Sozialversicherungssystem einzahlen musst. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn du als Selbstständiger arbeitest oder wenn spezielle Regelungen für grenzüberschreitende Arbeitnehmer gelten. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachmann für internationales Steuerrecht beraten zu lassen, um deine spezifische Situation zu klären und sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst.

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