Darf ich als Kleinunternehmer zusätzlich einen Minijob ausüben?

Antwort

Ja, als Kleinunternehmer kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob ausüben. Es gibt dabei keine rechtlichen Einschränkungen, die dich als selbstständigen Kleinunternehmer daran hindern, nebenbei einen Minijob (bis 538 € monatlich, Stand 2024) als Arbeitnehmer anzunehmen. Wichtige Punkte, die du beachten solltest: 1. **Steuern:** Dein Einkommen aus dem Minijob wird pauschal versteuert und hat in der Regel keinen Einfluss auf deine Einkünfte als Kleinunternehmer. Die Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit musst du weiterhin in deiner Einkommensteuererklärung angeben. 2. **Sozialversicherung:** Als Minijobber bist du in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit (außer Rentenversicherung, aus der du dich aber befreien lassen kannst). Deine selbstständige Tätigkeit bleibt davon unberührt. 3. **Krankenversicherung:** Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, musst du dich selbst krankenversichern. Der Minijob ändert daran nichts. Falls du hauptberuflich angestellt bist und die Selbstständigkeit nur nebenbei betreibst, kann sich die Einstufung ändern – das solltest du ggf. mit deiner Krankenkasse klären. 4. **Arbeitgeber informieren:** Falls du den Minijob bei einem Arbeitgeber ausübst, solltest du diesen über deine selbstständige Tätigkeit informieren, falls es im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen gibt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/) oder beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.existenzgruender.de/DE/Planung/Gruendung-im-Nebenerwerb/inhalt.html). Fazit: Es ist möglich und erlaubt, als Kleinunternehmer zusätzlich einen Minijob auszuüben. Achte aber auf die genannten Punkte, um rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.

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