Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Du kannst einen Minijob so lange ausüben, wie das Arbeitsverhä... [mehr]
Ja, als Kleinunternehmer kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob ausüben. Es gibt dabei keine rechtlichen Einschränkungen, die dich als selbstständigen Kleinunternehmer daran hindern, nebenbei einen Minijob (bis 538 € monatlich, Stand 2024) als Arbeitnehmer anzunehmen. Wichtige Punkte, die du beachten solltest: 1. **Steuern:** Dein Einkommen aus dem Minijob wird pauschal versteuert und hat in der Regel keinen Einfluss auf deine Einkünfte als Kleinunternehmer. Die Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit musst du weiterhin in deiner Einkommensteuererklärung angeben. 2. **Sozialversicherung:** Als Minijobber bist du in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit (außer Rentenversicherung, aus der du dich aber befreien lassen kannst). Deine selbstständige Tätigkeit bleibt davon unberührt. 3. **Krankenversicherung:** Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, musst du dich selbst krankenversichern. Der Minijob ändert daran nichts. Falls du hauptberuflich angestellt bist und die Selbstständigkeit nur nebenbei betreibst, kann sich die Einstufung ändern – das solltest du ggf. mit deiner Krankenkasse klären. 4. **Arbeitgeber informieren:** Falls du den Minijob bei einem Arbeitgeber ausübst, solltest du diesen über deine selbstständige Tätigkeit informieren, falls es im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen gibt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/) oder beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.existenzgruender.de/DE/Planung/Gruendung-im-Nebenerwerb/inhalt.html). Fazit: Es ist möglich und erlaubt, als Kleinunternehmer zusätzlich einen Minijob auszuüben. Achte aber auf die genannten Punkte, um rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.
Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Du kannst einen Minijob so lange ausüben, wie das Arbeitsverhä... [mehr]
Bei einem Minijobber (450-Euro-Job bzw. seit Oktober 2022: 520-Euro-Job) entstehen für den Arbeitgeber neben dem eigentlichen Lohn folgende zusätzliche Kosten: 1. **Pauschale Sozialabgaben*... [mehr]
Bei einem Minijob bist du in der Regel tatsächlich nicht voll sozialversicherungspflichtig, aber das bedeutet nicht, dass du gar nicht versichert bist: - **Krankenversicherung:** Du bist als Min... [mehr]
Ja, auch wenn du im Minijob 500 Euro verdienst und aus selbstständiger Tätigkeit 400 Euro, bleibt die grundsätzliche Regelung gleich: Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteil... [mehr]
Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Minijob) bist du grundsätzlich über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, du bist bei Arbeitsunf... [mehr]
Ein Minijob und eine geringfügige Beschäftigung sind im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das A... [mehr]
In Deutschland haben Minijobber grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Wenn du nur an bestimmten Ta... [mehr]
Bei einem Minijob in Deutschland darf das monatliche Einkommen 520 Euro nicht überschreiten (Stand 2023). Der Stundenlohn kann variieren, abhängig von der Art der Tätigkeit und dem Arbe... [mehr]
Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen, haben sowohl Vor- als auch Nachteile. **Vorteile:** 1. **Flexibilität:** Minijobs bieten oft flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit and... [mehr]
Ein Minijob hat sowohl Vorteile als auch Nachteile: **Vorteile:** 1. **Flexibilität:** Minijobs bieten oft flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit anderen Verpflichtungen, wie Studium oder Fami... [mehr]