Gilt die gleiche Regelung beim Minijob mit 500 Euro und 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit, wenn der Zeitaufwand beim Minijob größer ist?

Antwort

Ja, auch wenn du im Minijob 500 Euro verdienst und aus selbstständiger Tätigkeit 400 Euro, bleibt die grundsätzliche Regelung gleich: Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird geprüft, welche Tätigkeit den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet. Dabei ist nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch der zeitliche Umfang entscheidend. Wenn der Zeitaufwand im Minijob deutlich größer ist als in der selbstständigen Tätigkeit, kann der Minijob als Hauptbeschäftigung gelten. Das hat Auswirkungen auf die Versicherungspflicht und die Einordnung bei der Krankenversicherung. Die genaue Bewertung hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und sollte im Zweifel mit der Krankenkasse oder einem Steuerberater geklärt werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/) oder bei deiner [gesetzlichen Krankenkasse](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/versicherung/versicherungspflicht_freiwillige_versicherung/versicherungspflicht_freiwillige_versicherung.jsp).

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