Darf man neben einem FSJ noch einen Minijob haben und gibt es Abzüge?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, neben einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) einen Minijob auszuüben. Allerdings gibt einige Punkte zu beachten: 1. **Verdienstgrenze**: Ein Minijob darf in der Regel nicht mehr als 520 Euro pro Monat einbringen. Wenn du diese Grenze überschreitest, wird der Minijob als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung betrachtet. 2. **Steuern**: Bei einem Minijob sind in der Regel keine Steuern zu zahlen, solange du die Verdienstgrenze einhältst. Es kann jedoch sein, dass du eine Pauschalsteuer zahlen musst, die vom Arbeitgeber abgeführt wird. 3. **Auswirkungen auf das FSJ**: Es ist wichtig, dass der Minijob die Anforderungen und den Zeitrahmen deines FSJ nicht beeinträchtigt. Du solltest sicherstellen, dass du genügend Zeit für deine FSJ-Tätigkeiten hast. 4. **Krankenversicherung**: Wenn du im FSJ bist, bist du in der Regel über das FSJ krankenversichert. Ein Minijob hat in der Regel keine Auswirkungen auf diese Versicherung, solange du die Verdienstgrenze einhältst. Es ist ratsam, sich bei der FSJ-Stelle oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen und möglichen Abzüge zu informieren.

Kategorie: Arbeit Tags: FSJ Minijob Abzüge
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