Muss die Kfz-Versicherung bei Halterwechsel gekündigt werden oder erfolgt die Kündigung automatisch?

Antwort

Wenn ein Auto auf einen neuen Besitzer umgemeldet wird, erlischt die bestehende Kfz-Versicherung in der Regel automatisch. Der neue Besitzer muss eine eigene Versicherung abschließen, um das Fahrzeug auf sich anmelden zu können. Die bisherige Versicherung erhält von der Zulassungsstelle eine Mitteilung über den Halterwechsel und beendet den Vertrag zum Zeitpunkt der Umschreibung. Eine separate Kündigung durch den bisherigen Versicherungsnehmer ist normalerweise nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, die Versicherung über den Verkauf und die Ummeldung zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und eine korrekte Abwicklung sicherzustellen.

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