Habe ich einen Rechtsanspruch auf das Gutachten der Kfz-Versicherung nach Schadensregulierung?

Antwort

Ja, du hast grundsätzlich ein Recht darauf, die Unterlagen einzusehen, die deiner Schadenregulierung zugrunde liegen. Das betrifft insbesondere das Gutachten, das die Versicherung zur Schadenbewertung eingeholt hat. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus dem sogenannten „Akteneinsichtsrecht“ im Versicherungsvertragsrecht sowie aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). **Wichtige Punkte dazu:** 1. **Versicherungsvertragsgesetz (VVG):** Nach § 8 VVG muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Beurteilung des Versicherungsfalls relevant sind. 2. **Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):** Nach § 242 BGB (Treu und Glauben) ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die für die Entscheidung über die Leistungspflicht maßgeblich sind. 3. **Rechtsprechung:** Die Gerichte (z. B. BGH, Urteil vom 11.11.1992, IV ZR 190/91) haben mehrfach bestätigt, dass der Versicherungsnehmer Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in das Schadengutachten hat, sofern dieses für die Regulierung des Schadens verwendet wurde. 4. **Datenschutz:** Nach Art. 15 DSGVO hast du zudem ein Auskunftsrecht über die zu deiner Person gespeicherten Daten, wozu auch Gutachten gehören können. **Wie solltest du vorgehen?** Du kannst die Versicherung schriftlich auffordern, dir das Gutachten und alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Schadenregulierung herangezogen wurden. Verweise dabei auf die oben genannten rechtlichen Grundlagen. **Fazit:** Du hast ein Recht auf Einsicht und Kopie des Gutachtens und der relevanten Unterlagen. Die Versicherung darf dies nur in Ausnahmefällen verweigern (z. B. bei berechtigten Geheimhaltungsinteressen Dritter, was im Kfz-Bereich aber selten zutrifft). **Quellen und weitere Informationen:** - [§ 8 VVG – Versicherungsvertragsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__8.html) - [§ 242 BGB – Treu und Glauben](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html) - [BGH, Urteil vom 11.11.1992 – IV ZR 190/91](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.11.1992&Aktenzeichen=IV%20ZR%20190/91) - [Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person](https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/)

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