Eine freundliche Erinnerung an die Kfz-Versicherung bezüglich des Erhalts eines Kündigungsschreibens könnte so formuliert werden: --- **Betreff:** Freundliche Erinnerung: Bestäti... [mehr]
Ja, in der Regel reicht die Angabe der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bei der Zulassungsstelle aus, um nachzuweisen, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die eVB-Nummer wird von deiner Versicherung ausgestellt und elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt. Du musst sie bei der Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung deines Fahrzeugs angeben. Weitere Unterlagen, die du bei der Zulassungsstelle benötigst, sind zum Beispiel: - Personalausweis oder Reisepass - Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - ggf. TÜV-Bescheinigung (HU-Nachweis) - ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Die eVB-Nummer allein reicht also für den Versicherungsnachweis, aber nicht für die gesamte Zulassung – weitere Unterlagen sind erforderlich.
Eine freundliche Erinnerung an die Kfz-Versicherung bezüglich des Erhalts eines Kündigungsschreibens könnte so formuliert werden: --- **Betreff:** Freundliche Erinnerung: Bestäti... [mehr]
Ja, du hast grundsätzlich ein Recht darauf, die Unterlagen einzusehen, die deiner Schadenregulierung zugrunde liegen. Das betrifft insbesondere das Gutachten, das die Versicherung zur Schadenbewe... [mehr]
Die HUK-COBURG verwendet bei der Kfz-Versicherung sogenannte Kilometerstaffeln, um die jährliche Fahrleistung eines Fahrzeugs zu berücksichtigen. Die genaue Einteilung kann sich im Laufe der... [mehr]
Eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, den du von deiner Kfz-Versicherung erhältst. Sie dient als Nachweis, dass für dei... [mehr]
Wenn ein Auto auf einen neuen Besitzer umgemeldet wird, erlischt die bestehende Kfz-Versicherung in der Regel automatisch. Der neue Besitzer muss eine eigene Versicherung abschließen, um das Fah... [mehr]
Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko liegt im Umfang des Versicherungsschutzes für dein Auto: **Teilkasko** deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch bestimmte Ereignisse... [mehr]