Reicht die Angabe der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle?

Antwort

Ja, in der Regel reicht die Angabe der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bei der Zulassungsstelle aus, um nachzuweisen, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die eVB-Nummer wird von deiner Versicherung ausgestellt und elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt. Du musst sie bei der Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung deines Fahrzeugs angeben. Weitere Unterlagen, die du bei der Zulassungsstelle benötigst, sind zum Beispiel: - Personalausweis oder Reisepass - Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - ggf. TÜV-Bescheinigung (HU-Nachweis) - ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Die eVB-Nummer allein reicht also für den Versicherungsnachweis, aber nicht für die gesamte Zulassung – weitere Unterlagen sind erforderlich.

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