Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Wenn ihr eine Wohnung gemeinsam mietet und die Miete 50:50 aufteilt, ist entscheidend, wer im Mietvertrag steht und wer die Miete tatsächlich an den Vermieter zahlt. Für die Steuererklärung gilt: - **Eigene gezahlte Miete**: Die Miete, die du selbst zahlst, kannst du nur dann als Ausgabe (z. B. im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder als Werbungskosten) angeben, wenn du auch tatsächlich Mieter bist und die Zahlung nachweisen kannst. - **Einnahmen aus Untervermietung**: Falls du Hauptmieter bist und einen Teil der Wohnung an jemanden untervermietest, musst du die erhaltenen Untermietzahlungen als Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Davon kannst du anteilige Ausgaben (z. B. die auf den Untermieter entfallende Miete) abziehen. - **Gemeinsame Miete**: Seid ihr beide Hauptmieter und zahlt jeweils euren Anteil direkt an den Vermieter, gibt es keine steuerlichen Einnahmen oder Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung, da ihr beide nur eure eigenen Kosten tragt. **Fazit:** Nur wenn du tatsächlich Einnahmen aus der Untervermietung erhältst, musst du diese in der Steuererklärung angeben. Bei einer WG, in der alle Mieter gleichberechtigt im Mietvertrag stehen und jeder seinen Anteil zahlt, gibt es keine steuerpflichtigen Einnahmen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatersuchdiensten](https://www.dstv.de/beratersuche/).
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]