Wie gibt man Mieteinnahmen einer WG bei 50:50-Aufteilung in der Steuererklärung an?

Antwort

Wenn ihr eine Wohnung gemeinsam mietet und die Miete 50:50 aufteilt, ist entscheidend, wer im Mietvertrag steht und wer die Miete tatsächlich an den Vermieter zahlt. Für die Steuererklärung gilt: - **Eigene gezahlte Miete**: Die Miete, die du selbst zahlst, kannst du nur dann als Ausgabe (z. B. im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder als Werbungskosten) angeben, wenn du auch tatsächlich Mieter bist und die Zahlung nachweisen kannst. - **Einnahmen aus Untervermietung**: Falls du Hauptmieter bist und einen Teil der Wohnung an jemanden untervermietest, musst du die erhaltenen Untermietzahlungen als Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Davon kannst du anteilige Ausgaben (z. B. die auf den Untermieter entfallende Miete) abziehen. - **Gemeinsame Miete**: Seid ihr beide Hauptmieter und zahlt jeweils euren Anteil direkt an den Vermieter, gibt es keine steuerlichen Einnahmen oder Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung, da ihr beide nur eure eigenen Kosten tragt. **Fazit:** Nur wenn du tatsächlich Einnahmen aus der Untervermietung erhältst, musst du diese in der Steuererklärung angeben. Bei einer WG, in der alle Mieter gleichberechtigt im Mietvertrag stehen und jeder seinen Anteil zahlt, gibt es keine steuerpflichtigen Einnahmen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatersuchdiensten](https://www.dstv.de/beratersuche/).

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