Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Bei der Steuererklärung für 2023 gibt es verschiedene Abzugsmöglichkeiten, die du beachten kannst. Hier sind einige wichtige Punkte: 1. **Werbungskosten**: Dazu zählen Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen, wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Reisekosten. 2. **Sonderausgaben**: Hierzu gehören unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden und Kirchensteuer. 3. **Außergewöhnliche Belastungen**: Diese können z.B. Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterhaltszahlungen umfassen, die über das übliche Maß hinausgehen. 4. **Haushaltsnahe Dienstleistungen**: Kosten für Dienstleistungen im eigenen Haushalt, wie Reinigung oder Gartenpflege, können ebenfalls abgezogen werden. 5. **Kinderfreibetrag und Kindergeld**: Wenn du Kinder hast, kannst du entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld in Anspruch nehmen. 6. **Homeoffice-Pauschale**: Wenn du im Homeoffice arbeitest, kannst du eine Pauschale für die Nutzung deines Arbeitszimmers abziehen. 7. **Steuerliche Freibeträge**: Achte darauf, ob du Anspruch auf Freibeträge hast, wie z.B. den Grundfreibetrag oder den Sparer-Pauschbetrag. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für deine Abzüge sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Zudem kann es hilfreich sein, sich über aktuelle Änderungen im Steuerrecht zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle möglichen Abzüge optimal nutzt.
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]