Ja, als Selbstständiger kannst du verschiedene steuerliche Vorteile nutzen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Betriebsausgaben**: Du kannst viele Kosten, die im Zusammenhang mit deiner selbs... [mehr]
§ 6 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die sogenannte "Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft". Die Vorteile dieser Regelung sind: 1. **Steuerneutralität**: Die Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft kann steuerneutral erfolgen, d.h., es wird kein sofortiger Veräußerungsgewinn realisiert, der versteuert werden müsste. 2. **Fortführung der Buchwerte**: Die eingebrachten Wirtschaftsgüter können zu den bisherigen Buchwerten fortgeführt werden, was eine sofortige Steuerbelastung vermeidet. 3. **Flexibilität bei der Unternehmensstruktur**: Diese Regelung ermöglicht es, Unternehmensstrukturen flexibel zu gestalten, indem Wirtschaftsgüter in eine Personengesellschaft eingebracht werden können, ohne dass dies zu einer sofortigen steuerlichen Belastung führt. 4. **Liquiditätsschonung**: Da keine sofortige Steuerzahlung erforderlich ist, bleibt die Liquidität des Unternehmens erhalten. 5. **Planungssicherheit**: Unternehmen können langfristig planen, da die Einbringung steuerneutral erfolgt und keine sofortigen steuerlichen Konsequenzen nach sich zieht. Weitere Details und spezifische Anwendungsfälle können im Gesetzestext nachgelesen werden: [§ 6 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html).
Ja, als Selbstständiger kannst du verschiedene steuerliche Vorteile nutzen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Betriebsausgaben**: Du kannst viele Kosten, die im Zusammenhang mit deiner selbs... [mehr]
Paragraph 21 Absatz 3 des Einkommensteuetzes (EstG) regelt die Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung. Insbesondere wird hier festgelegt, dass bei der Ermittlung der Eink&u... [mehr]