§ 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Besteuerung von Leistungen aus bestimmten Altersvorsorgeverträgen, insbesondere der sogenannten „Riesterrente“. Der W... [mehr]
§ 6 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die sogenannte "Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft". Die Vorteile dieser Regelung sind: 1. **Steuerneutralität**: Die Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft kann steuerneutral erfolgen, d.h., es wird kein sofortiger Veräußerungsgewinn realisiert, der versteuert werden müsste. 2. **Fortführung der Buchwerte**: Die eingebrachten Wirtschaftsgüter können zu den bisherigen Buchwerten fortgeführt werden, was eine sofortige Steuerbelastung vermeidet. 3. **Flexibilität bei der Unternehmensstruktur**: Diese Regelung ermöglicht es, Unternehmensstrukturen flexibel zu gestalten, indem Wirtschaftsgüter in eine Personengesellschaft eingebracht werden können, ohne dass dies zu einer sofortigen steuerlichen Belastung führt. 4. **Liquiditätsschonung**: Da keine sofortige Steuerzahlung erforderlich ist, bleibt die Liquidität des Unternehmens erhalten. 5. **Planungssicherheit**: Unternehmen können langfristig planen, da die Einbringung steuerneutral erfolgt und keine sofortigen steuerlichen Konsequenzen nach sich zieht. Weitere Details und spezifische Anwendungsfälle können im Gesetzestext nachgelesen werden: [§ 6 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html).
§ 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Besteuerung von Leistungen aus bestimmten Altersvorsorgeverträgen, insbesondere der sogenannten „Riesterrente“. Der W... [mehr]
§ 15b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die sogenannte "Verlustverrechnungsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen". Das bedeutet: Verluste, die aus bestimmten Steuerstundungsmo... [mehr]
Begünstigte Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte Einkünfte, für die das Gesetz steuerliche Vergünstigungen vorsieht. Dazu zählen insbesondere:... [mehr]
Die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es so nicht. § 3 Nr. 7 EStG regelt keine generelle Steuerbefreiun... [mehr]