Was gebe ich in der Steuererklärung an, wenn ich in meiner selbstständigen Tätigkeit in einer Sprachschule von der Umsatzsteuer befreit bin?

Antwort

Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du in deiner Steuererklärung angeben, dass du umsatzsteuerfreie Einnahmen erzielt hast. In der Regel trägst du diese Einnahmen in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ein, wenn du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwendest. Es ist wichtig, dass du alle relevanten Einnahmen und Ausgaben dokumentierst und die entsprechenden Beträge korrekt angibst. Zudem solltest du darauf achten, dass du die Umsatzsteuer nicht in deinen Rechnungen ausweist, da du als umsatzsteuerbefreite Person keine Umsatzsteuer erheben darfst. Es kann auch hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle Anforderungen erfüllst und keine wichtigen Informationen vergisst.

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