Galt die Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG auch für Kleinunternehmer?

Antwort

Ja, die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG galt grundsätzlich auch für Kleinunternehmer, sofern sie die Voraussetzungen erfüllten. Diese Begünstigung ermöglichte es Einzelunternehmern und Mitunternehmern, nicht entnommene Gewinne zu einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Es war jedoch wichtig, dass die Gewinne tatsächlich im Unternehmen verblieben und nicht entnommen wurden. Kleinunternehmer mussten also die gleichen Bedingungen erfüllen wie andere Unternehmer, um von dieser Regelung profitieren zu können.

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