Macht es Sinn, dass eine Teilzeitkraft mit berufsbegleitendem Masterstudium eine Steuererklärung abgibt?

Antwort

Ja, es kann sinnvoll sein, dass eine Teilzeitkraft mit einem berufsbegleitenden Masterstudium eine Steuererklärung abgibt. Durch die Abgabe der Steuererklärung können möglicherweise Werbungskosten, wie Studiengebühren, Fachliteratur oder Reisekosten, geltend gemacht werden. Diese Ausgaben können das zu versteuernde Einkommen reduzieren und zu einer Steuererstattung führen. Zudem kann es je nach Einkommen und persönlichen Umständen vorteilhaft sein, um von möglichen Steuervergünstigungen zu profitieren. Es ist ratsam, sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen Vorteile zu prüfen.

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