Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
§ 173 der Abgabenordnung (AO) regelt die Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Neue Tatsachen oder Beweismittel**: Ein Steuerbescheid kann geändert werden, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. 2. **Kein grobes Verschulden**: Die Änderung ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige kein grobes Verschulden daran trägt, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. 3. **Ausschlussfrist**: Die Änderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Bekanntgabe des Steuerbescheids mehr als vier Jahre vergangen sind. 4. **Verfahrensrechtliche Voraussetzungen**: Die Änderung kann nur erfolgen, wenn die neuen Tatsachen oder Beweismittel im Rahmen eines zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens oder einer Außenprüfung bekannt werden. Für den genauen Wortlaut und weitere Details empfiehlt es sich, den vollständigen Text des § 173 AO zu lesen: [§ 173 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html).
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]