Wie beantrage ich beim Finanzamt eine Stundung der Lohnsteuernachzahlung?

Antwort

Um das Finanzamt um Stundung einer Lohnsteuernachzahlung zu bitten, solltest du einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Darin erläuterst du deine finanzielle Situation und begründest, warum du die Nachzahlung nicht sofort leisten kannst. Wichtig ist, dass du den Antrag stellst, bevor die Zahlung fällig wird. Folgende Punkte sollten enthalten sein: 1. **Absender und Steuernummer**: Deine vollständigen Kontaktdaten und die Steuernummer. 2. **Betreff**: „Antrag auf Stundung der Lohnsteuernachzahlung“. 3. **Begründung**: Schilderung deiner finanziellen Lage (z.B. Liquiditätsengpass, unvorhergesehene Ausgaben). 4. **Vorschlag zur Zahlung**: Gib an, in welchen Raten und über welchen Zeitraum du zahlen kannst. 5. **Nachweise**: Füge ggf. Belege zu deiner finanziellen Situation bei (z.B. Kontoauszüge, Einnahmen-Ausgaben-Übersicht). 6. **Unterschrift**: Vergiss nicht, den Antrag zu unterschreiben. Ein Beispieltext: --- **An das Finanzamt [Ort] [Deine Adresse] [Steuernummer]** **Betreff: Antrag auf Stundung der Lohnsteuernachzahlung** Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Stundung der Lohnsteuernachzahlung in Höhe von [Betrag], fällig am [Datum]. Aufgrund [kurze Begründung, z.B. vorübergehender Liquiditätsprobleme] ist es mir derzeit nicht möglich, den Betrag fristgerecht zu begleichen. Ich schlage vor, die Nachzahlung in monatlichen Raten von [Betrag] zu begleichen und bitte um eine entsprechende Stundungsvereinbarung. Die erforderlichen Nachweise zu meiner finanziellen Situation habe ich beigefügt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] --- Beachte: Das Finanzamt kann für die Stundung Zinsen verlangen. Warte auf die schriftliche Entscheidung des Finanzamts, bevor du von einer Stundung ausgehst. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Themen/Corona/FAQ/faq-stundung.html Jede Situation ist individuell – bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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