Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat ein Mantelkauf?

Antwort

Ein Mantelkauf bezeichnet den Erwerb einer inaktiven oder wirtschaftlich nicht mehr tätigen Gesellschaft, die jedoch noch rechtlich existiert. Steuerrechtlich hat ein Mantelkauf in Deutschland verschiedene Konsequenzen: 1. **Verlustvortrag**: Ein wesentlicher Aspekt ist der Verlustvortrag. Wenn eine Gesellschaft Verluste aus früheren Jahren aufweist, können diese Verluste unter bestimmten Bedingungen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Beim Mantelkauf kann jedoch der Verlustvortrag verloren gehen, wenn die wirtschaftliche Identität der Gesellschaft verloren geht. Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit, ihre Gesellschafterstruktur und/oder ihre Vermögensstruktur wesentlich ändert. 2. **Mantelkaufregelung (§ 8c KStG)**: Nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) geht der Verlustvortrag vollständig verloren, wenn mehr als 50% der Anteile innerhalb von fünf Jahren übertragen werden. Bei einer Übertragung von mehr als 25% bis zu 50% der Anteile geht der Verlustvortrag anteilig verloren. 3. **Grunderwerbsteuer**: Wenn die Gesellschaft Immobilien besitzt, kann der Mantelkauf Grunderwerbsteuer auslösen, wenn mehr als 95% der Anteile an der Gesellschaft übertragen werden. 4. **Gewerbesteuer**: Ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer kann auch der gewerbesteuerliche Verlustvortrag verloren gehen, wenn die wirtschaftliche Identität der Gesellschaft verloren geht. 5. **Umsatzsteuer**: In der Regel hat der Mantelkauf keine direkten umsatzsteuerlichen Konsequenzen, da es sich um den Erwerb von Anteilen handelt, die umsatzsteuerfrei sind. Es ist ratsam, vor einem Mantelkauf eine detaillierte steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle möglichen Konsequenzen und Risiken zu verstehen und zu bewerten.

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