Wie mache ich den Sonderausgabenabzug geltend?

Antwort

Um den Sonderausgabenabzug geltend zu machen, müssen bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem: 1. **Vorsorgeaufwendungen**: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. 2. **Kirchensteuer**: Gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden. 3. **Spenden und Mitgliedsbeiträge**: An gemeinnützige Organisationen geleistete Spenden und Mitgliedsbeiträge. 4. **Unterhaltsleistungen**: An den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten gezahlte Unterhaltsleistungen. 5. **Berufsausbildungskosten**: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Um diese Ausgaben abzusetzen, müssen sie in der Anlage Sonderausgaben der Steuererklärung eingetragen werden. Es ist wichtig, Belege und Nachweise für diese Ausgaben aufzubewahren, da das Finanzamt diese anfordern kann. Weitere Informationen und Formulare findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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