Rechenbeispiel Fünftelregelung §34 EStG

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Die Fünftelregelung nach § 34 EStG (Einkommensteuergesetz) kommt zur Anwendung, wenn ein Steuerpflichtiger einen einmaligen, außerordentlichen Einkommenszufluss hat, beispielsweise aus einer Abfindung oder einer hohen Sonderzahlung. Sie dient dazu, die Steuerlast zu mindern, indem der einmalige Betrag auf fünf Jahre verteilt wird. Hier ein einfaches Rechenbeispiel: Angenommen, du erhältst eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro. 1. **Berechnung des zu versteuernden Einkommens**: - Nehmen wir an, dein reguläres zu versteuerndes Einkommen beträgt 40.000 Euro. 2. **Anwendung der Fünftelregelung**: - Der einmalige Betrag (50.000 Euro) wird durch 5 geteilt: \[ 50.000 \, \text{Euro} \div 5 = 10.000 \, \text{Euro} \] 3. **Erhöhung des zu versteuernden Einkommens**: - Das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag erhöht: \[ 40.000 \, \text{Euro} + 10.000 \, \text{Euro} = 50.000 \, \text{Euro} \] 4. **Berechnung der Steuer**: - Berechne die Einkommensteuer auf das erhöhte Einkommen von 50.000 Euro. Angenommen, die Steuer beträgt 10.000 Euro. 5. **Steuer auf das reguläre Einkommen**: - Berechne die Einkommensteuer auf das reguläre Einkommen von 40.000 Euro. Angenommen, die Steuer beträgt 8.000 Euro. 6. **Differenz**: - Die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung ergibt sich aus der Differenz: \[ 10.000 \, \text{Euro} - 8.000 \, \text{Euro} = 2.000 \, \text{Euro} \] 7. **Endgültige Steuerlast**: - Die endgültige Steuerlast beträgt: \[ 8.000 \, \text{Euro} + 2.000 \, \text{Euro} = 10.000 \, \text{Euro} \] Die Fünftelregelung führt also dazu, dass die Steuerlast auf den einmaligen Einkommenszufluss gemildert wird, indem dieser über fünf Jahre verteilt betrachtet wird.

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